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Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.
Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.