Preisanfrage | Bundesweite Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3 und V4, BGV A3)
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ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
D-50226 Frechen
alle Pakete sind 100 % rechtssicher |
Easy* für alle Kunden im Prüfpreis enthalten |
Premium* für alle Kunden oberhalb von 10.000 EUR Auftragssumme im Prüfpreis enthalten |
Premium Plus* für alle Kunden oberhalb von 50.000 EUR Auftragssumme im Prüfpreis enthalten |
Ausführung | |||
Rechtssichere Ausführung und Dokumentation | |||
Vorschriftsmäße Prüfung nach DIN VDE, DGUV und BetrSichV |
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Prüftechniker sind Elektrofachkräfte und nach TRBS befähigte Personen | |||
Inventarisierung aller Prüflinge über Barcode | |||
Zusatzeingabe: Prüflingsbezeichnung, Gebäude, Etage |
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Zusatzeingabe: Raumnummer (auf Wunsch) |
gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | |
Zusatzeingabe: Kostenstelle (auf Wunsch) |
gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | |
Zusatzeingabe: Geräte-Seriennummer (auf Wunsch) |
gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | gegen Aufpreis |
Übernahme von vorhandenen Kundendatenbanken (ELEKTROmanager) | gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | gegen Aufpreis |
Regiearbeiten nach Zeit | gegen Aufpreis nach ESG-Stundensätzen | (2 Technikerstunden inkl., jede weitere Stunde nach ESG-Stundensätzen) | (5 Technikerstunden inkl., jede weitere Stunde nach ESG-Stundensätzen) |
Dokumentation und Protokolle | |||
Prüfprotokolle und Auswertung als PDF (rechtssicher) |
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Übersicht aller Prüfungen als Excel-Datei | gegen Aufpreis | ||
Datenbankdatei (ELEKTROmanager) aller Prüfungen | gegen Aufpreis | ||
Versicherungsurkunde als Prüfnachweis | gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | |
Elektrische Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 (gesetzlich vorgeschrieben) |
gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | |
Online-Zugang (ESG-Cloud) | |||
Planung und Termine | |||
Terminvergabe unter Berücksichtigung von Kundenwünschen | |||
Einsatzplanung und Anmeldung bei mehreren Standorten durch ESG | (bis zu 2 Standorte) | (bis zu 20 Standorte) | (unbegrenzt) |
Beratung | |||
Grundberatung über Prüfleistungen | |||
Erweiterte Unterstützung bei Softwarefragen | gegen Aufpreis | gegen Aufpreis | |
Beratung vor Ort | gegen Aufpreis | (1 mal) | (2 mal) |
Abrechnung und Preise | |||
Einzelrechnungen nach Niederlassung oder Kostenstelle | (bis zu 2 Einzelrechnungen) | (bis zu 20 Einzelrechnungen) | (unbegrenzt) |
Preisvorteil bei Abschluss eines ESG-Servicevertrages |
* Diese Leistungspakete sind nur bei ESG-Standard-Positionen gültig. Bei Sondervereinbarungen oder Ausschreibungen gelten ausschließlich die vereinbarten Leistungen und nicht die ESG-Pakete Easy, Premium oder Premium Plus.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung in seinem Unternehmen durchzuführen, d.h. er muss ermitteln, welchen Gefahren seine Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, diese bewerten und die notwendigen Maßnahmen treffen.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist die Feststellung und Festlegung notwendiger Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen birgt stets Gefahren für Gesundheit und Leben von Mitarbeitern. Defekte Elektrogeräte können beispielsweise zu nicht unerheblichen Verletzungen führen. Um dies zu vermeiden, ist eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel zur Ermittlung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen. Denn nur dann kann der Arbeitgeber konkret feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind und diese umsetzen.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren wiederum die BetrSichV. Relevant sind hier vor allem die TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“. Sie beschreiben den Ablauf und die Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung und dienen als Orientierungshilfe.
Hierarchie der Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln:
Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind fundiertes Fachwissen und der gesunde Menschenverstand gefordert. Der Arbeitsplatz, die Arbeitsmittel und der Arbeitsstoff sind dabei zu berücksichtigen sowie deren Wechselwirkungen.
Gemäß § 6 ArbSchG ist eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese muss das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung enthalten.
Gerne führen wir in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung vor der Prüfung für Sie durch.