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DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)

DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen

Die Norm DIN VDE 0105-100 gilt für das sichere Bedienen von elektrischen Anlagen sowie für alle Arbeiten an, mit und in der Nähe von diesen. Die Norm enthält allgemeine Anforderungen für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren.

DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)

„Elektrische Anlagen“ sind Anlagen (aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung), die der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie dienen. Die DIN VDE 0105-100 gilt nur für Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung (AC) und 1500 Volt Gleichspannung (DC).

Beispiele für elektrische Anlagen:

  • Elektroverteilungen („Sicherungskästen“)
  • Raumbeleuchtungen
  • Steckdosen
  • Klima- und Heizungsanlagen

Gemäß 4.1.101 DIN VDE 0105-100 sind elektrische Anlagen gemäß den Errichtungsnormen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Um dies dauerhaft gewährleisten zu können, sind sogenannte Wiederholungsprüfungen erforderlich. Diese sollten in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. Die im Einzelfall geltenden Prüfintervalle müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Sinn und Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis, dass die elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Zudem sollen so Mängel aufgedeckt und Gefahren verhindert werden.

Die Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Prüf- und Messgeräte durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Prüfbericht, dessen Mindestinhalte in der DIN VDE 0105-100 festgelegt werden, dokumentiert werden.

Der Mythos der ordnungsgemäßen Teilprüfung

In einer Anmerkung der DIN VDE 0105-100 (zu 5.3.3.101.0.1) steht geschrieben, dass die Wiederholungsprüfungen auch stichprobenartig durchgeführt werden können, wenn dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.

Diese Anmerkung stellt bereits einen Widerspruch in sich dar. Durch eine stichprobenartige Prüfung einzelner Anlagen kann niemals sichergestellt werden, dass sämtliche Anlagen mangelfrei sind.

Wird beispielsweise jede fünfte Steckdose geprüft und diese für ordnungsgemäß befunden, so kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine – ungeprüfte – Steckdose fehlerhaft ist. Wird nun ein Mitarbeiter durch diese defekte Steckdose verletzt, so haftet der Unternehmer hierfür. Die durchgeführte Teilprüfung spricht ihn von dieser Haftung keinesfalls frei.

Weiteres finden Sie unter „Prüfung von elektrischen Anlagen”.

Tipp

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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • ALDI Sued
  • Ricoh
  • BLB NRW
  • Society Solutions
  • WDR
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Intec Klebetechniksysteme
  • Carglass GmbH
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Insight
  • Polizei NRW
  • M plus W Group
  • Ratioform
  • Alfra
  • SAG Netz und Energietechnik
  • ASB
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Relco Group Germany GmbH
  • Phoenix
  • LVR-Klinikverbund
  • Booking com
  • ZDF
  • Easa Facility Management
  • Ametek
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • Continental Emitec GmbH
  • Stadt Euskirchen
  • Anna Katharinenstift
  • Prowo eV
  • Scooter Center
  • Niedersaechsische Landtag
  • Patrizia Immobilien AG
  • Fachhochschule Koeln
  • Host Europe GmbH
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  • Autotest
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  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • Bosch Rexroth Interlit GmbH
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • Stadt Lohmar
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • Kind und Co Edelstahlwerk
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  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
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  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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  • Universitaet Duisburg-Essen
  • KHD Humboldt Wedag GmbH
  • Perkin Elmer
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Bollmann GmbH
  • Gruener Punkt
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
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