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Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln wird unterschieden zwischen der Geräteprüfung, Maschinenprüfung und Anlagenprüfung. Der zeitliche Aufwand der jeweiligen Elektroprüfung unterscheidet sich dabei deutlich. Nimmt die Geräteprüfung eines durchschnittlichen 230 Volt Bürogerätes nur wenige Minuten in Anspruch, kann die Maschinenprüfung bis zu mehreren Stunden dauern. Auch das Prüfequipment ist bei der Maschinenprüfung umfangreicher und kostenintensiver. Gründe sind unter anderem der aufwendigere Aufbau und die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen ausgeht.

Bei der im Vergleich zur Maschinenprüfung deutlich kürzeren Geräteprüfung gibt es aber einen Sonderfall, der die Geräteprüfung wesentlich aufwendiger macht als eine durchschnittliche Prüfung elektrischer Geräte. Wird das Gerät nämlich mit 400 Volt betrieben, sind Aufbau und Gefährdung vergleichbar mit der von kleinen Maschinen. Der Prüftechniker wird im Einzelfall entscheiden, ob er das 400 Volt Gerät aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials gesondert prüfen und damit mehr Zeit und Equipment investieren muss. In einigen Fällen wird er sogar Teile der Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung zugrunde legen.

 

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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • M plus W Group
  • SAG Netz und Energietechnik
  • Stadt Euskirchen
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • Bollmann GmbH
  • Patrizia Immobilien AG
  • ZDF
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • SWR Suedwestrundfunk
  • Prowo eV
  • IMV Schorn
  • Hamon Enviroserv GmbH
  • Ulma
  • Continental Emitec GmbH
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • Andreas Klemp IT Consulting
  • WDR
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • Phoenix
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • Kuraray
  • REWE Markt GmbH
  • ALDI Sued
  • Malteser
  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Ametek
  • Stadt Lohmar
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  • WOF World of Fitness
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  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Gruener Punkt
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
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  • Easa Facility Management
  • Wunderman GmbH
  • Stadt Bonn
  • Ricoh
  • Rhein Energie
  • Saint Gobain
  • Scooter Center
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • Society Solutions
  • Carglass GmbH
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  • Prisma consult GmbH
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  • Universitaet Duisburg-Essen
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  • Fachhochschule Koeln
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