Der E-Check für Ihre optimale Elektrosicherheit
Zum Schutz vor Schäden und Haftungsansprüchen ist der E-Check für Firmen wichtig und sogar verpflichtend. Um die Elektrosicherheit für Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten wurde diese normgerechte Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel, 1996 vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH eingeführt.
Das ESG E-Check Prüfsiegel (kurz ESG-Check) weist darauf hin, dass die elektrischen Betriebsmittel erfolgreich auf Elektrosicherheit hin geprüft und freigegeben sind. Die zugrundeliegenden Vorschriften hierfür sind in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) der Berufsgenossenschaften und bei den Unfallversicherungsträgern geregelt. Diese wiederrum greift bei der Festlegung der Regeln für die Prüfung auf die sogenannten VDE Normen zurück.
Elektrosicherheit statt Gefährdung und unnötige Kosten
Durch Abnutzung und Alterung treten früher oder später Mängel an elektrischen Betriebsmitteln auf, die sich negativ auf die Elektrosicherheit in einem Betrieb auswirken können. Defekte Geräte etwa bergen ein hohes Risikopotential für die Gesundheit der Nutzer. Auch verursacht eine mangelhafte und lückenhafte Elektrosicherheit unnötige Kosten, die mit dem E-Check vermeidbar gewesen wären. Ein Kabelbrand beispielsweise kann verheerende Folgen für Leib und Leben und die Existenz eines Unternehmens haben.
Ist keine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nachweisbar, verweigern Versicherungen in der Regel die Zahlung. Genauso verhängen Berufsgenossenschaften nicht selten eine Geldbuße bei Personenschäden durch nicht geprüfte elektrische Betriebsmittel und schließen eine Haftung aus, wenn die Elektrosicherheit nicht nachweislich gewährleistet wurde. Mit dem ESG E-Check (kurz ESG-Check) nach den geltenden VDE Normen ist diese Gefahr kontrolliert und Firmen sind geschützt vor Schäden und Haftungsansprüchen sowie Ärger mit den Versicherungen bei der Schadenregulierung.
Mit der rechtssicheren Dokumentation nach DGUV V3 können Firmen zudem den wichtigen Prüfnachweis liefern.
Ablauf des E-Check
Auf Grundlage der VDE Normen wird jedes elektrische Betriebsmittel bezüglich des ordnungsgemäßen Zustandes, der Funktionsfähigkeit und dem Schutz gegen einen Stromschlag sowie Schutz vor elektrisch gezündetem Brand geprüft. Nicht zuletzt wird auch auf unnötigen Energieverbrauch geachtet.
Ist der E-Check bei allen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt und eventuell festgestellte Mängel behoben, ist der Betrieb im Bereich der Elektrosicherheit als vollständig geprüft anzusehen. Im Anschluss erhält der geprüfte Betrieb die rechtssichere Dokumentation aus der hervorgeht, dass vollständig nach DGUV V3 geprüft wurde.
Gängige Prüffristen im Sinne der Elektrosicherheit
Entscheidend für einen wirkungsvollen E-Check ist es, die notwendigen Prüffristen einzuhalten. Die Ermittlung der Zeiträume geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Sie legt im Vorfeld fest, welche Bestimmungen und Fristen beim jeweiligen Betrieb und Prüfbereich gelten, um die Elektrosicherheit zu garantieren.
Allgemein gilt für den E-Check:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen.
- Die mindestens jährliche Prüfung der Elektrosicherheit ist in Werkstätten und Produktionsbereichen angezeigt.
- Bei elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln in unkritischer Umgebung ist ebenfalls eine regelmäßige Prüfung im Abstand von mindestens vier Jahren notwendig.
Genormte Elektrosicherheit
Mit einer Prüfung wie dem ESG E-Check wird dem Kunden von zertifizierter Stelle bestätigt, dass die elektrischen Betriebsmittel sicher verwendet werden können und auf dem neuesten Stand der Technik sind. Erfolgt die Prüfung nach den geltenden Vorschriften und Normen, können sie sich sicher sein, dass Ihr Betrieb erfolgreich und vollständig auf Elektrosicherheit geprüft wurde.
VDE Normen und Anforderungen für den E-Check
Die für den E-Check zugrunde liegenden VDE Normen sind die DIN VDE 0701-0702 für die Geräteprüfung, die DIN VDE 0105-100 für die Anlagenprüfung sowie die DIN VDE 0113-1 für die Maschinenprüfung. Aus diesen geht unter anderem hervor, dass den E-Check nur eine Fachkraft für Elektrotechnik mit dafür zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware durchführen darf.
Der Prüftechniker muss aktuelle Erfahrungen auf dem Gebiet der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln vorweisen. Darüber hinaus wird ein Nachweis über die Kenntnisse der zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie über regelmäßige Weiterbildungenen erwartet.
Unsere Prüftechniker und unser Messequipment erfüllen selbstverständlich alle Anforderungen. Überzeugen Sie sich selbst und sprechen Sie uns für den E-Check in Ihrem Unternehmen an!
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