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Elektrosicherheit im medizinischen Bereich durch Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Elektrosicherheit im medizinischen Bereich durch Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 Elektrosicherheit im medizinischen Bereich durch Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Elektrosicherheit ist ein wichtiges Thema in medizinischen Einrichtungen. Fehlerhafte oder defekte elektrische Betriebsmittel sind in Deutschland für zahlreiche Arbeitsunfälle und Brände verantwortlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter, Kunden und Gäste vor Schaden zu bewahren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten. Hierzu gehört auch die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3, in deren Rahmen elektrische Betriebsmittel wie Geräte, Anlagen und Maschinen regelmäßig geprüft werden. Im medizinischen Bereich besonders wichtig ist hierbei die Prüfung von elektrisch betriebenen Pflegebetten.

Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime haben neben den dort arbeitenden Menschen auch eine besondere Führsorgepflicht gegenüber den Patienten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Diese erwarten zu Recht, dass sie keinen Gefahren durch elektrischen Strom ausgesetzt sind und die Elektrosicherheit ernst genommen wird.

Die Elektroprüfung nach DGUV V3 ist in medizinischen Einrichtungen von besonderer Bedeutung. Die Verantwortlichen für Arbeits- und Elektrosicherheit wissen um ihre Verpflichtung, diese regelmäßig durchführen zu lassen. Gleichzeitig besteht von Seiten der Ärzte, Pfleger und weiteren dort tätigen Personen die Befürchtung, dass die Prüfung den Arbeitsalltag mit den Patienten beeinträchtigen könnte.

Hier geben Experten Entwarnung. „Bei einer vorab gut geplanten Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 von entsprechend darauf spezialisierten Unternehmen, ist in der Regel kaum eine Einschränkung des Tagesbetriebes zu erwarten“, versichert Michael Klaus, Geschäftsführer von ESG Elektro Service Gesellschaft mbH. Die erfahrenen Prüftechniker seien auf die besonderen Bedürfnisse in Kliniken, Pflegeheimen und Praxen eingestellt und entsprechend ausgebildet und geschult.

Was muss nach DGUV Vorschrift 3 für Elektrosicherheit geprüft werden?

Bei der Überlegung, welche elektrischen Betriebsmittel unter die Prüfpflicht fallen, stoßen die dafür Verantwortlichen auf Begriffe wie „ortsveränderliche“ und „ortsfeste“ Geräte, elektrische Anlagen und elektrische Maschinen. Als Hilfestellung kann man sich merken, dass alle elektrisch betriebenen Geräte, Anlagen und Maschinen geprüft werden müssen.

Das gilt genauso für Geräte, wie elektrisch betriebene Pflegebetten, wie auch für PCs, Drucker, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Kühlschränke als auch für Anlagen wie Steckdosen, Beleuchtungen, Aufzüge, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie Haupt- und Unterverteilungen. Auch Maschinen wie Werkstattmaschinen, die es in größeren Kliniken durchaus gibt, müssen geprüft werden.

Am Beispiel der elektrisch betriebenen Pflegebetten sei erklärt, dass sie – wie alle elektrischen Betriebsmittel – regelmäßig, wie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, überprüft werden müssen. Mängel, die die Funktionalität und die Sicherheit der Pflegebetten betreffen, sollen so ausgeschlossen beziehungsweise rechtzeitig behoben werden. Neben der DGUV Vorschrift 3 sind für die Prüfung von Pflegebetten auch die Normen DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100 wichtig.

Mögliche Folgen bei fehlender Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Wenn es doch einmal zu einem Zwischenfall kommt und der Betreiber der Klinik oder Praxis kann den Nachweis der regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht erbringen, fängt der Ärger an. Es muss nicht unbedingt ein Brand sein. Auch ein Kurzschluss zum Beispiel kann die IT lahmlegen, wichtige medizinische Geräte und Maschinen fallen unter Umständen aus. Schlimmstenfalls nehmen Mitarbeiter oder Patienten durch Stromschläge, Brandfolgen oder ausgefallenen Geräte Schaden.

Neben einem möglichen Imageschaden sieht sich der Betreiber in solchen Fällen von der Berufsgenossenschaft mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Sorgfaltspflicht verletzt und die Elektrosicherheit nicht ernst genommen zu haben. Versicherungen wollen unter Umständen nicht zahlen, weil die Prüfnachweise fehlen.

Achtung: Die Betreiber von medizinischen Einrichtungen müssen im Vorfeld selbstverantwortlich prüfen, ob die für die Durchführung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel beauftragte Person alle Voraussetzungen erfüllt. Denn für eine rechtssichere Prüfung ist nur eine sogenannte befähigte Person ausreichend qualifiziert.

Ablauf der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Ohne eine vollständige und rechtssichere Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist die Elektrosicherheit gefährdet und Betreiber von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Praxen können im Schadensfall rechtliche und versicherungstechnische Schwierigkeiten bekommen. „Soweit muss es nicht kommen“, so Michael Klaus. „Wir helfen in medizinischen Bereichen und allen sonstigen Einrichtungen, wo Menschen in Kontakt mit elektrischen Geräten und Anlagen kommen, dass alles sicher ist.“

Jede Elektroprüfung beinhaltet die folgenden Prüfschritte:

  • Der Prüftechniker startet mit einer Sichtprüfung und kontrolliert, ob etwas an Anschlüssen, Kabeln und Geräten beschädigt ist.
  • Dann überprüft er alle vorhandenen mobilen und fest installierten elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen messtechnisch und protokolliert die Ergebnisse.
  • Zum Schluss steht eine Funktionsprüfung an. Bei Pflegebetten erfolgt hier beispielsweise eine Überprüfung der Seitengitter, Antriebe und Schalter.

Jedes geprüfte elektrische Betriebsmittel erhält ein Prüfsiegel mit Barcode und wird in der rechtssicheren Gesamtdokumentation aufgeführt. Wie oft diese ausführliche Prüfung angezeigt ist, hängt von der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Einrichtung und den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln ab. In medizinischen Einrichtungen wird in der Regel jährlich geprüft. Bei manchen, in täglichem Einsatz befindlichen Geräten, die auch in Bereichen mit hoher Gefahr wie Werkstätten genutzt werden, sind die Prüfintervalle deutlich kürzer, um die Elektrosicherheit nicht zu gefährden.

Prüfdienstleister wie die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH beschäftigen ausschließlich hochqualifizierte Prüftechniker und beraten zu allen Fragen rund um die Prüfung im medizinischen Bereich nach DGUV V3, DIN EN 62353 (VDE 0751-1), DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100. 

Elektrosicherheit im medizinischen Bereich Elektroprüfung im medizinischen Bereich nach DGUV Vorschrift 3  Prüfung von Pflegebetten nach DGUV Vorschrift 3
Die Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 ist für die Betreiber medizinischer Einrichtungen verpflichtend.
 

Das wichtigste in Kürze über die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Elektrosicherheit

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie Pflegebetten ist für die Betreiber von Krankenhäusern, Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen verpflichtend. Die DGUV Vorschrift 3 sowie die Normen DIN EN 62353 (VDE 0751-1) und DIN VDE 0701-0702 regeln den Ablauf der Elektroprüfung und sehen eine Sichtprüfung, Prüfmessung und Funktionsprüfung vor. Die Prüfung für Elektrosicherheit erfolgt in regelmäßigen Abständen entsprechend den Vorgaben in der Gefährdungsbeurteilung. Die Prüftechniker müssen hierfür entsprechend qualifiziert sein. Die Ergebnisse der Prüfung elektrischer Betriebsmittel werden in einer rechtssicheren Prüfdokumentation festgehalten.

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