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Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Ziel einer Elektroprüfung ist die Gewährleistung eines rechtssicher geprüften Betriebes im Sinne der Arbeitssicherheit. Jede Steckdose, sämtliche Stromverteilungen, Einbauleuchten etc. fallen unter die Prüfpflicht. Im Schadensfall – wie beispielsweise ein Brand, der auf eine geprüfte Steckdose zurückzuführen ist – kann der Arbeitgeber hiermit bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften die vollständige VDE Elektroprüfung nachweisen.

Daher ist eine Teilprüfung, bei der 50, 30 oder sogar nur 20 Prozent der Anlageteile geprüft werden, oft nicht ausreichend. Wird bei dieser stichprobenartigen Elektroprüfung beispielsweise nur jede fünfte Steckdose geprüft, kann die Arbeitssicherheit gefährdet sein.

Denn verursacht eine der nicht geprüften Steckdosen den Brand oder versetzt einem Angestellten einen Stromschlag, ist durch die unvollständige Elektroprüfung Ärger mit der Versicherung und den Berufsgenossenschaften vorprogrammiert. Die DIN VDE 0105-100 erlaubt unter Umständen zwar eine Teilprüfung, letztendlich trägt aber der Arbeitgeber die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Gefährdungen.

Die DIN VDE 0105-100 gibt vor, dass elektrische Anlagen wie Elektroverteilungen (Sicherungskästen), Raumbeleuchtungen, Steckdosen oder Klima- und Heizungsanlagen entsprechend der Sicherheitsvorschriften in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten sind. Ziel ist die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter, aber auch die Sicherheit für Kunden und Gäste. Dies erfordert regelmäßige und vollständige Wiederholungsprüfungen nach den DGUV Vorschriften.

Die Prüfintervalle hierfür werden im Vorfeld in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Ziel ist es, durch die rechtssichere Prüfdokumentation einen Nachweis zu erbringen, dass die elektrischen Anlagen den Sicherheitsvorschriften entsprechen und keine Gefahr darstellen für Mitarbeiter und Betrieb. Bei einer Teilprüfung jedoch kann nicht garantiert werden, dass sämtliche Defekte und Mängel aufgedeckt wurden.

Stichprobenartige Elektroprüfung gefährdet Rechtssicherheit

Dieselbe DIN VDE 0105-100, die umfassende Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitssicherheit vorschreibt, erlaubt unter Umständen auch Wiederholungsprüfungen in Form von Stichproben. In einer Anmerkung ist formuliert, dass die Wiederholungsprüfung als Teilprüfung durchgeführt werden kann, wenn dies im Einzelfall vertretbar ist.

Doch wer legt fest, ob im konkreten Fall Stichproben genügen und in welchem Umfang diese erfolgen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn ein Fehler dann ausgerechnet an einer nicht kontrollierten Stelle zu einem Unfall führt? Die DIN VDE 0105-100 geht hierauf nicht ein, sondern überträgt dem Prüftechniker bzw. dem auftraggebenden Unternehmen die Verantwortung.

Die Norm widerspricht sich hier selbst wenn sie einerseits verlangt, dass alle Anlagenteile frei von Gefährdungen sein müssen, andererseits aber eine stichprobenartige Elektroprüfung erfolgen kann. Dies birgt die große Gefahr, dass Defekte übersehen werden. Unternehmen, die sich auf eine Teilprüfung einlassen, tragen die Verantwortung und können sich nicht auf die Rechtssicherheit der Elektroprüfung verlassen. Möglicherweise ist die Arbeitssicherheit durch die unvollständige Elektroprüfung für ihre Mitarbeiter nicht gewährleistet.

Prüftechniker entscheidet im Sinne der Arbeitssicherheit

Eine stichprobenartige Elektroprüfung aus Kostengründen kann nicht im Vorfeld im Rahmen von Auftragsabsprachen beschlossen werden. Nur die qualifizierte Elektrofachkraft kann vor Ort entscheiden, ob eine Teilprüfung im Einzelfall vertretbar ist. Sie muss feststellen, ob auch eine unvollständige Elektroprüfung zu dem Ergebnis führt, dass die gesamte Anlage als sicher einzustufen ist. Diese Entscheidung kann weitreichende Folgen für die Arbeitssicherheit haben. Die Schritte, die zu dieser Einschätzung führen, müssen daher plausibel in der Prüfdokumentation aufgeführt werden.

Umfang der Teilprüfung ist nicht geregelt

Die Möglichkeit der Teilprüfung entbindet den Unternehmer nicht von der Verantwortung, dass sämtliche Anlagen geprüft und frei von Gefährdungen im Sinne der Arbeitssicherheit sein müssen. Wenn er sich in Absprache mit der prüfenden Elektrofachkraft dennoch für eine stichprobenartige Elektroprüfung entscheidet, gibt es keine Vorgaben, an denen er sich orientieren kann.

Ob jede zweite, fünfte oder zehnte Steckdose geprüft wird, ist individuell zu entscheiden. In der Regel sollte bei der Teilprüfung die am weitesten entfernte Steckdose bzw. Stelle gemessen werden, um einen möglichst großen Messbereich abzudecken. Wo diese Stelle liegt, ist allerdings oft nicht erkennbar.

Ob Versicherungen und Berufsgenossenschaften im Schadensfall die Einschätzung, die zur Teilprüfung geführt hat, plausibel finden oder dem Unternehmer eine unzureichende Elektroprüfung aus Kostengründen unterstellen, wird im Einzelfall entschieden. Eine Teilprüfung bedeutet also ein hohes Maß an Eigenverantwortung für Unternehmer und Prüftechniker. Mit einer vollständigen Elektroprüfung aller Anlagenteile ist das Unternehmen auf der sicheren Seite und erfüllt seine Pflicht zur Erhaltung der Arbeitssicherheit.

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Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 15:33

Sehr viele Details und umfangreich geschrieben!

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Donnerstag, 25. April 2024
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