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Prüfkonzept nach DGUV Vorschrift 3 im Unternehmen

Ein ganzheitliches Prüfkonzept für elektrische Betriebsmittel sollte in keinem Unternehmen fehlen!

Ein solches ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um Elektrosicherheit im Betrieb zu erlangen und die Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen.

Durch ein Prüfkonzept kann zudem sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft empfehlen daher jedem Betrieb, ein Prüfkonzept zu erstellen.

Folgende Punkte sollten bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes beachtet werden:

  • Beschaffung der elektrischen Betriebsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung von Prüffristen
  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung durch eine „befähigte Person
  • Sichtprüfungen durch Benutzer/Mitarbeiter


Bei der Umsetzung eines Prüfkonzeptes ist es notwendig die Beschaffung, den Betrieb und die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel rechtssicher zu organisieren. Insbesondere auf letzteres sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. In jedem Betrieb sollte die Wiederholungsprüfung klar geregelt und strukturiert sein. Dabei ist es irrelevant, ob diese von einem eigenen Mitarbeiter oder einer Fremdfirma durchgeführt wird. Wichtig ist, dass die Prüfung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und rechtssicher ist.

Oftmals vergeben Unternehmen den Prüfauftrag an preisgünstige Firmen, nur um die gesetzliche Prüfpflicht möglichst schnell und „billig“ hinter sich zu bringen. Dies stellt kein gutes Prüfmanagement dar! Zu beachten ist nämlich, dass der Arbeitgeber im Schadensfall haftet. Er ist dafür verantwortlich, dass die beauftragte Firma qualifiziert ist und die Prüfungen fachgerecht und rechtssicher durchführt. Kommt es zu einem Schadensfall und stellt sich heraus, dass die Prüfung nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, so haftet der Arbeitgeber dafür. Er kann sich nicht damit freisprechen, die Verantwortung an eine Prüffirma „abgegeben“ zu haben.

Vorteile eines Prüfkonzeptes:

  • Mehr Sicherheit für Mitarbeiter
  • Weniger Ausfallzeiten durch defekte Anlagen, Geräte und Maschinen
  • Verbesserung betrieblicher Abläufe
  • Optimierung der Kosten

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes. Sprechen Sie uns an!

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Wie Sie in Ihrem Unternehmen entscheidende Fehler bei der DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung vermeiden

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Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • Ulma
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Bollmann GmbH
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Autotest
  • Umicore
  • WDR
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • Stadt Koeln
  • Anna Katharinenstift
  • Kroschke
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Insight
  • Rhein Energie
  • Prowo eV
  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • Yusen Logistics GmbH
  • Kuraray
  • Hoermann
  • LVR-Klinikverbund
  • Neunkirchen-Seelscheid
  • Host Europe GmbH
  • ALDI Sued
  • Andreas Klemp IT Consulting
  • EB Ingenieur GmbH
  • Wunderman GmbH
  • Booking com
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • CJ Mainfrost Foods GmbH
  • WOF World of Fitness
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Saint Gobain
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • ASB
  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
  • Stadt Lohmar
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Prisma consult GmbH
  • Intec Klebetechniksysteme
  • Society Solutions
  • Ziehl Abegg
  • Patrizia Immobilien AG
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Kreissparkasse Altenkirchen
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  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
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  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Ricoh
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Perkin Elmer
  • Fachhochschule Koeln
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  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
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