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Prüfkonzept nach DGUV Vorschrift 3 im Unternehmen

Ein ganzheitliches Prüfkonzept für elektrische Betriebsmittel sollte in keinem Unternehmen fehlen!

Ein solches ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um Elektrosicherheit im Betrieb zu erlangen und die Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen.

Durch ein Prüfkonzept kann zudem sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft empfehlen daher jedem Betrieb, ein Prüfkonzept zu erstellen.

Folgende Punkte sollten bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes beachtet werden:

  • Beschaffung der elektrischen Betriebsmittel
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung von Prüffristen
  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Wiederholungsprüfung durch eine „befähigte Person
  • Sichtprüfungen durch Benutzer/Mitarbeiter


Bei der Umsetzung eines Prüfkonzeptes ist es notwendig die Beschaffung, den Betrieb und die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel rechtssicher zu organisieren. Insbesondere auf letzteres sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden. In jedem Betrieb sollte die Wiederholungsprüfung klar geregelt und strukturiert sein. Dabei ist es irrelevant, ob diese von einem eigenen Mitarbeiter oder einer Fremdfirma durchgeführt wird. Wichtig ist, dass die Prüfung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und rechtssicher ist.

Oftmals vergeben Unternehmen den Prüfauftrag an preisgünstige Firmen, nur um die gesetzliche Prüfpflicht möglichst schnell und „billig“ hinter sich zu bringen. Dies stellt kein gutes Prüfmanagement dar! Zu beachten ist nämlich, dass der Arbeitgeber im Schadensfall haftet. Er ist dafür verantwortlich, dass die beauftragte Firma qualifiziert ist und die Prüfungen fachgerecht und rechtssicher durchführt. Kommt es zu einem Schadensfall und stellt sich heraus, dass die Prüfung nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, so haftet der Arbeitgeber dafür. Er kann sich nicht damit freisprechen, die Verantwortung an eine Prüffirma „abgegeben“ zu haben.

Vorteile eines Prüfkonzeptes:

  • Mehr Sicherheit für Mitarbeiter
  • Weniger Ausfallzeiten durch defekte Anlagen, Geräte und Maschinen
  • Verbesserung betrieblicher Abläufe
  • Optimierung der Kosten

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes. Sprechen Sie uns an!

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Wie Sie in Ihrem Unternehmen entscheidende Fehler bei der DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung vermeiden

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Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • Insight
  • Booking com
  • Niedersaechsische Landtag
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • SWR Suedwestrundfunk
  • Intec Klebetechniksysteme
  • Perkin Elmer
  • Deutsche Bank
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • BLB NRW
  • Ratioform
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • ALDI Sued
  • Stadt Euskirchen
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • DB Schenker
  • WDR
  • Continental Emitec GmbH
  • Host Europe GmbH
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Polizei NRW
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Society Solutions
  • Bollmann GmbH
  • Easa Facility Management
  • Carglass GmbH
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Rhein Energie
  • Stadt Lohmar
  • Ametek
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
  • Phoenix
  • LVR-Klinikverbund
  • M plus W Group
  • Anna Katharinenstift
  • Prisma consult GmbH
  • Universitaet Duisburg-Essen
  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • REWE Markt GmbH
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  • SAG Netz und Energietechnik
  • Relco Group Germany GmbH
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