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Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Diese Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

Da es in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Anlagen gekommen ist, hat der Gesetzgeber im Jahre 1979 die Pflicht normiert, wonach jeder Unternehmer in festgelegten regelmäßigen Abständen seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit prüfen lassen muss.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Personenschutz. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.

Die gesetzlich erforderlichen Prüfmaßnahmen dienen neben dem Personenschutz zugleich auch dem Sachschutz.

Kommt es im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel zu einem Schaden (z.B. Brand, häufigste Ursache), so verlangen die Versicherungen den Nachweis, dass das entsprechende Betriebsmittel regelmäßig und ordnungsgemäß geprüft wurde. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird eine Zahlung regelmäßig abgelehnt.

Einige Versicherungen bieten dem Versicherungsnehmer bei einer zusätzlichen Prüfung nach VdS geringere Versicherungsprämien. Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Prüfung mit verschärften Anforderungen im Bereich Brandschutz durch einen zertifizierten Sachverständigen.

Gerne beraten wir Sie! Sprechen Sie uns einfach an.

Auszug aus DGUV Vorschrift 3

§ 5 Abs. 1

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • Insight
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • T Mobile
  • Kuraray
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Dorsch Gruppe
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • Autotest
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • Phoenix
  • Wunderman GmbH
  • Prisma consult GmbH
  • Bollmann GmbH
  • Andreas Klemp IT Consulting
  • Relco Group Germany GmbH
  • Niedersaechsische Landtag
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • Stadtbetriebe Hennef
  • SWR Suedwestrundfunk
  • WDR
  • Malteser
  • KHD Humboldt Wedag GmbH
  • Gruener Punkt
  • REWE Markt GmbH
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Bosch Rexroth Interlit GmbH
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Intec Klebetechniksysteme
  • VPV
  • Scooter Center
  • Patrizia Immobilien AG
  • Polizei NRW
  • M plus W Group
  • Hamon Enviroserv GmbH
  • Continental Emitec GmbH
  • WOF World of Fitness
  • Stadt Euskirchen
  • Prowo eV
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
  • Easa Facility Management
  • ALDI Sued
  • Host Europe GmbH
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Alfra
  • Ricoh
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • Ratioform
  • Rhein Energie
  • Booking com
  • Deutsche Bank
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Stadt Lohmar
  • Perkin Elmer
  • Universitaet Duisburg-Essen
  • ASB
  • Saint Gobain
  • DB Schenker
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  • Lufthansa Technik Logistik
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • Stadt Koeln
  • Fachhochschule Koeln
  • LVR-Klinikverbund
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Ziehl Abegg
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  • Bundespolizeidirektion Hannover
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