Stromsparen ist für Unternehmen wie Privatleute gleichermaßen attraktiv. Sogenannte Energielabel auf elektrischen Geräten klären mit einer farbigen Skala und diversen Symbolen über die jeweilige Energieeffizienz auf und helfen Ihnen bei der Kaufentscheidung. Die EU hat nun ein neues Energielabel entwickelt, das den Verbrauchern durch veränderte Angaben noch mehr Informationen liefert.
Ihr ESG Elektrosicherheit-Blog nach DGUV Vorschrift 3
Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist gerade erfolgreich abgeschlossen. Doch für die IT-Abteilung, Werkstatt oder Teeküche sind schon wieder neue Geräte bestellt, die auch bald eintreffen. Können diese unmittelbar eingesetzt werden oder muss vorab die VDE-Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgen?
Die Betriebssicherheitsverordnung beantwortet diese Frage im § 14 Absatz 1. Hierin heißt es, dass vor der ersten Inbetriebnahme die VDE-Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgen muss. Die gute Nachricht ist aber: die VDE-Prüfung muss nicht vollständig von Ihnen übernommen werden. In vielen Fällen erfolgt sie bereits beim Hersteller der elektrischen Geräte. Die hierbei erfolgten Prüfschritte müssen Sie dann nicht noch einmal durchführen lassen. Was dabei zu beachten ist, wie Sie vorgehen, wenn der Hersteller nicht geprüft hat und wie Sie sich den Umgang mit elektrischen Neugeräten allgemein erleichtern, erläutern wir im Folgenden.
Die Geräteprüfung auch im Homeoffice ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz Ihrer Mitarbeiter. Denn trotz umsichtiger Sicherungsvorrichtungen kommt es immer wieder zu Stromunfällen. Da die Auswirkungen von Strom auf den Körper schnell gefährlich werden können, besteht immer auch eine Gefahr für das Leben. Besonders im Haushalt ist die Anzahl von Stromunfällen mit tödlichem Ausgang gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt gab es in 2018 24 Prozent mehr Todesfälle als noch zwei Jahre zuvor. Der Zuwachs betraf größtenteils tödliche Stromunfälle im Haushalt.
Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist für Unternehmen verpflichtend und auch im privaten Umfeld sinnvoll. Sobald Ihr Mitarbeiter von zu Hause arbeitet, wird auch die Prüfung der im Homeoffice genutzten elektrischen Geräte verpflichtend.
ESG bietet verschieden Prüfpakete für die Geräteprüfung im Homeoffice an, die auf Wunsch eine bestimmte Anzahl an privaten Geräten beinhalten. Angesichts der steigenden Zahlen von tödlichen Stromunfällen im Haushalt, bieten Sie Ihren Mitarbeitern mit der Geräteprüfung auch der privaten Geräte zusätzliche Sicherheit.
Bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln wird unterschieden zwischen der Geräteprüfung, Maschinenprüfung und Anlagenprüfung. Der zeitliche Aufwand der jeweiligen Elektroprüfung unterscheidet sich dabei deutlich. Nimmt die Geräteprüfung eines durchschnittlichen 230 Volt Bürogerätes nur wenige Minuten in Anspruch, kann die Maschinenprüfung bis zu mehreren Stunden dauern. Auch das Prüfequipment ist bei der Maschinenprüfung umfangreicher und kostenintensiver. Gründe sind unter anderem der aufwendigere Aufbau und die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen ausgeht.
Bei der im Vergleich zur Maschinenprüfung deutlich kürzeren Geräteprüfung gibt es aber einen Sonderfall, der die Geräteprüfung wesentlich aufwendiger macht als eine durchschnittliche Prüfung elektrischer Geräte. Wird das Gerät nämlich mit 400 Volt betrieben, sind Aufbau und Gefährdung vergleichbar mit der von kleinen Maschinen. Der Prüftechniker wird im Einzelfall entscheiden, ob er das 400 Volt Gerät aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials gesondert prüfen und damit mehr Zeit und Equipment investieren muss. In einigen Fällen wird er sogar Teile der Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung zugrunde legen.