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Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln wird unterschieden zwischen der Geräteprüfung, Maschinenprüfung und Anlagenprüfung. Der zeitliche Aufwand der jeweiligen Elektroprüfung unterscheidet sich dabei deutlich. Nimmt die Geräteprüfung eines durchschnittlichen 230 Volt Bürogerätes nur wenige Minuten in Anspruch, kann die Maschinenprüfung bis zu mehreren Stunden dauern. Auch das Prüfequipment ist bei der Maschinenprüfung umfangreicher und kostenintensiver. Gründe sind unter anderem der aufwendigere Aufbau und die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen ausgeht.

Bei der im Vergleich zur Maschinenprüfung deutlich kürzeren Geräteprüfung gibt es aber einen Sonderfall, der die Geräteprüfung wesentlich aufwendiger macht als eine durchschnittliche Prüfung elektrischer Geräte. Wird das Gerät nämlich mit 400 Volt betrieben, sind Aufbau und Gefährdung vergleichbar mit der von kleinen Maschinen. Der Prüftechniker wird im Einzelfall entscheiden, ob er das 400 Volt Gerät aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials gesondert prüfen und damit mehr Zeit und Equipment investieren muss. In einigen Fällen wird er sogar Teile der Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung zugrunde legen.

 

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Gute Nachricht für Stromsparer: Das neue EU-Energielabel ab 2021 ist da

Gute Nachricht für Stromsparer: Das neue EU-Energielabel ab 2021 ist da Gute Nachricht für Stromsparer: Das neue EU-Energielabel ab 2021 ist da

Stromsparen ist für Unternehmen wie Privatleute gleichermaßen attraktiv. Sogenannte Energielabel auf elektrischen Geräten klären mit einer farbigen Skala und diversen Symbolen über die jeweilige Energieeffizienz auf und helfen Ihnen bei der Kaufentscheidung. Die EU hat nun ein neues Energielabel entwickelt, das den Verbrauchern durch veränderte Angaben noch mehr Informationen liefert.

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Machen Sie es sich doch einfach: VDE-Prüfung für elektrische Neugeräte

Machen Sie es sich doch einfach: VDE-Prüfung für elektrische Neugeräte Machen Sie es sich doch einfach: VDE-Prüfung für elektrische Neugeräte

Die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist gerade erfolgreich abgeschlossen. Doch für die IT-Abteilung, Werkstatt oder Teeküche sind schon wieder neue Geräte bestellt, die auch bald eintreffen. Können diese unmittelbar eingesetzt werden oder muss vorab die VDE-Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgen?

Die Betriebssicherheitsverordnung beantwortet diese Frage im § 14 Absatz 1. Hierin heißt es, dass vor der ersten Inbetriebnahme die VDE-Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgen muss. Die gute Nachricht ist aber: die VDE-Prüfung muss nicht vollständig von Ihnen übernommen werden. In vielen Fällen erfolgt sie bereits beim Hersteller der elektrischen Geräte. Die hierbei erfolgten Prüfschritte müssen Sie dann nicht noch einmal durchführen lassen. Was dabei zu beachten ist, wie Sie vorgehen, wenn der Hersteller nicht geprüft hat und wie Sie sich den Umgang mit elektrischen Neugeräten allgemein erleichtern, erläutern wir im Folgenden.

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Mehr tödliche Stromunfälle im Haushalt: Geräteprüfung kann Leben retten

Mehr tödliche Stromunfälle im Haushalt: Geräteprüfung kann Leben retten Mehr tödliche Stromunfälle im Haushalt: Geräteprüfung kann Leben retten

Die Geräteprüfung auch im Homeoffice ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz Ihrer Mitarbeiter. Denn trotz umsichtiger Sicherungsvorrichtungen kommt es immer wieder zu Stromunfällen. Da die Auswirkungen von Strom auf den Körper schnell gefährlich werden können, besteht immer auch eine Gefahr für das Leben. Besonders im Haushalt ist die Anzahl von Stromunfällen mit tödlichem Ausgang gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt gab es in 2018 24 Prozent mehr Todesfälle als noch zwei Jahre zuvor. Der Zuwachs betraf größtenteils tödliche Stromunfälle im Haushalt.

Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist für Unternehmen verpflichtend und auch im privaten Umfeld sinnvoll. Sobald Ihr Mitarbeiter von zu Hause arbeitet, wird auch die Prüfung der im Homeoffice genutzten elektrischen Geräte verpflichtend.

ESG bietet verschieden Prüfpakete für die Geräteprüfung im Homeoffice an, die auf Wunsch eine bestimmte Anzahl an privaten Geräten beinhalten. Angesichts der steigenden Zahlen von tödlichen Stromunfällen im Haushalt, bieten Sie Ihren Mitarbeitern mit der Geräteprüfung auch der privaten Geräte zusätzliche Sicherheit.

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Tipp

Schließen Sie einen ESG-Servicevertrag ab!

Wenn Sie sich für einen Servicevertrag von ESG entscheiden,

  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • Intec Klebetechniksysteme
  • Patrizia Immobilien AG
  • Andreas Klemp IT Consulting
  • Saint Gobain
  • Stadt Bonn
  • Stadt Lohmar
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • Carglass GmbH
  • Stadt Koeln
  • Ratioform
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
  • Phoenix
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • Bollmann GmbH
  • KHD Humboldt Wedag GmbH
  • Booking com
  • Anna Katharinenstift
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • LVR-Klinikverbund
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • Fachhochschule Koeln
  • Lufthansa Technik Logistik
  • Continental Emitec GmbH
  • WOF World of Fitness
  • Society Solutions
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • VPV
  • Autotest
  • Hamon Enviroserv GmbH
  • Ulma
  • Rhein Energie
  • IMV Schorn
  • Scooter Center
  • ALDI Sued
  • ZDF
  • Ricoh
  • Ametek
  • Wunderman GmbH
  • Kroschke
  • Stadt Euskirchen
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Alfra
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Malteser
  • Relco Group Germany GmbH
  • ASB
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • SAG Netz und Energietechnik
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
  • Deutsche Bank
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Gruener Punkt
  • Perkin Elmer
  • Prisma consult GmbH
  • M plus W Group
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • Prowo eV
  • Host Europe GmbH
  • WDR
  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Universitaet Duisburg-Essen
  • Easa Facility Management
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Insight
  • Kuraray
  • Niedersaechsische Landtag
  • REWE Markt GmbH
  • Ziehl Abegg
  • BLB NRW
  • Bosch Rexroth Interlit GmbH
  • Dorsch Gruppe
  • SWR Suedwestrundfunk
  • Polizei NRW
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • T Mobile
  • DB Schenker

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