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Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten Wichtiger Unterschied: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten ist aufwendiger als von 230 Volt Geräten

Bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln wird unterschieden zwischen der Geräteprüfung, Maschinenprüfung und Anlagenprüfung. Der zeitliche Aufwand der jeweiligen Elektroprüfung unterscheidet sich dabei deutlich. Nimmt die Geräteprüfung eines durchschnittlichen 230 Volt Bürogerätes nur wenige Minuten in Anspruch, kann die Maschinenprüfung bis zu mehreren Stunden dauern. Auch das Prüfequipment ist bei der Maschinenprüfung umfangreicher und kostenintensiver. Gründe sind unter anderem der aufwendigere Aufbau und die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen ausgeht.

Bei der im Vergleich zur Maschinenprüfung deutlich kürzeren Geräteprüfung gibt es aber einen Sonderfall, der die Geräteprüfung wesentlich aufwendiger macht als eine durchschnittliche Prüfung elektrischer Geräte. Wird das Gerät nämlich mit 400 Volt betrieben, sind Aufbau und Gefährdung vergleichbar mit der von kleinen Maschinen. Der Prüftechniker wird im Einzelfall entscheiden, ob er das 400 Volt Gerät aufgrund eines erhöhten Gefährdungspotenzials gesondert prüfen und damit mehr Zeit und Equipment investieren muss. In einigen Fällen wird er sogar Teile der Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung zugrunde legen.

 

 

Die Geräteprüfung von 230 Volt Geräten gehört im Normalfall zu den Standardprüfungen, die ein geübter Prüftechniker routiniert und zügig durchführt. Sie ist weniger anspruchsvoll als etwa die Maschinenprüfung. Kunden erwarten zu Recht, dass die beispielsweise in einem Großraumbüro üblichen elektrischen Geräte sorgfältig und gleichzeitig schnell geprüft werden. Denn eine effektive Prüfung spart Zeit und Geld bei gleichbleibender Sorgfalt. In die Kategorie Geräte fallen allerdings auch solche, die mit 400 Volt betrieben werden. Und hier sieht der Prüfaufwand schon ganz anders aus.

Gerät ist nicht gleich Gerät: Prüfaufwand von 400 Volt Geräten deutlich höher

Ein Großraumbüro oder eine Büroetage bieten optimale Bedingungen, um ohne große Unterbrechungen viele Geräte zügig zu prüfen. Der Prüftechniker verliert weniger Zeit, da er seinen Arbeitsplatz weniger häufig einrichten muss. Auch sind der Prüfablauf und das Prüfequipment bei in Büros üblichen ortsveränderlichen Geräten, die meist mit in Europa üblicher Netzspannung von 230 Volt betrieben werden, weniger aufwendig als bei der Geräteprüfung von 400 Volt Geräten. Konsequenterweise können Prüfunternehmen die Prüfung von 230 Volt Geräten zu deutlich niedrigeren Stückpreisen anbieten als die von 400 Volt Geräten.

Bei den mit 400 Volt betriebenen Geräten handelt es sich um Dreiphasenwechselstrom, umgangssprachlich und fälschlich auch als Starkstrom bezeichnet. In der Regel handelt es sich um ortsfeste elektrische Geräte wie Elektroherde, Verlängerungsleitungen oder Werkstattgeräte wie Standbohrmaschinen und Kreissägen. Das für diese Geräteprüfung zusätzlich notwendige Equipment und die damit verbundene höhere Rüstzeit ergeben einen erheblichen Mehraufwand. Die Prüfung selber fällt außerdem intensiver aus, da 400 Volt Geräte oft über einen Notausschalter sowie drehende Teile verfügen, größer aufgebaut sind und eine höhere Gefährdung mit sich bringen. Zusätzlich ist die Grenze zur kleinen elektrischen Maschine in manchen Fällen fließend. Die Geräteprüfung müsste dann an die Anforderungen der Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung angelehnt werden.

Bei 400 Volt Geräten sollte teilweise die DIN VDE Norm für die Maschinenprüfung berücksichtigt werden

Die Anforderungen an die Maschinenprüfung berücksichtigen die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen im Vergleich zu elektrischen Geräten ausgeht. Die Gefährdung, die von mit Dreiphasenwechselspannung betriebenen elektrischen Geräten ausgeht, ist allerdings um ein Vielfaches höher als bei den mit Einphasennetzspannung betriebenen elektrischen Geräten. Daher ist auch der Aufbau dieser Geräte aufwendiger, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Zusätzliche Abdeckungen, Notausschalter oder Schieberegler machen die Geräteprüfung anspruchsvoller.

Die befähigte Person wird im Einzelfall sorgsam entscheiden, ob sie das elektrische 400 Volt Gerät nach der für Geräte üblichen Norm DIN VDE 0701-0702 prüft, oder ob sie die Norm DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) für die Maschinenprüfung anwenden muss.

Was die Geräteprüfung eines 400 Volt Gerätes aufwendig macht

Die Sichtprüfung ist unter anderem durch zusätzliche Sicherheitsabdeckungen um ein Vielfaches aufwendiger. Und für die Messprüfung ist der Einsatz von speziellen, kostenintensiven und sperrigen Messadaptern notwendig, die für die Messung von 400 Volt anstelle von 230 Volt ausgelegt sind. Der Begriff Adapter ist dabei irreführend. Es handelt sich nicht um ein kleines Verbindungsteil zwischen Mess- und Hauptgerät, sondern um einen mit aufwendiger Schalt- und Messelektronik versehenen Signalüberträger. Er ist genauso groß und schwer wie das Messgerät selbst und macht mit allen notwendigen Kabeln und Anschlüssen den prozentual größten Teil des gesamten Messequipments aus (siehe Bild).

Zum Vergleich: Ist die „normale“ Geräteprüfung innerhalb weniger Minuten abgeschlossen, kann die Prüfung eines 400 Volt Gerätes mit Messauf- und Abbau schnell bis zu einer halben Stunde dauern.

Die Gefährdung nicht unterschätzen – Elektrosicherheit ist nicht verhandelbar!

Führen Kunden sich die genannten Besonderheiten und Unterschiede bei der Geräteprüfung von 230 Volt und 400 Volt Geräten vor Augen, wird klar, warum diese Leistungen von Prüfunternehmen anders berechnet werden müssen. Vereinzelt sparen sich Prüfdienstleister allerdings den erhöhten Prüfaufwand um den Kunden mit niedrigen Preisen zufrieden zu stellen – doch Vorsicht! Bei der Prüfung von elektrischen Geräten zu sparen, von denen eine erhöhte Gefahr ausgeht, wäre der falsche Ansatz. Mängel könnten übersehen werden, die die Elektrosicherheit im Betrieb gefährden.

Im schlimmsten Fall kann dem Kunden Vorsatz unterstellt werden, da auf Kosten der Sicherheit gespart wurde. Denn am Ende ist immer der Arbeitgeber dafür verantwortlich, ob ausreichend und rechtssicher geprüft wurde. Dies beginnt schon bei der Beurteilung des elektrischen Betriebsmittels in der Gefährdungsbeurteilung (Maschinen, Geräte oder Anlagen). Die Gefährdung, die von einem 400 Volt Gerät ausgeht, muss hier anders eingeschätzt und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden als bei einem 230 Volt Gerät.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde in diesem Punkt verschärft und bezieht im § 23 klar Stellung zur Strafbarkeit von vorsätzlich oder fahrlässig die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdenden Handlungen. Hierzu gehört auch die unvollständige und nicht sachgemäße Elektroprüfung.

ESG informiert im Elektrosicherheit-Blog regelmäßig über Themen wie die Maschinenprüfung, Geräteprüfung und Anlagenprüfung sowie alles rund um den E-Check. Im Blog erfahren Sie Wissenswertes über die VDE Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die Gefährdungsanalyse, den Arbeitsschutz im Betrieb und allgemeine Elektrotechnik Grundlagen. Schauen Sie regelmäßig vorbei und erfahren Neues über die UVV Prüfung für Ihren Arbeitsschutz und die unterschiedlichen Anforderungen bei der Maschinenprüfung, Anlagenprüfung und Geräteprüfung.

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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

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