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Was muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte zu prüfen. Diese werden im Fachjargon auch als „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezeichnet. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft (Wer darf prüfen?) durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden (Dokumentation und Prüfprotokoll).

Nachfolgend haben wir Ihnen einige Beispiele aufgelistet.

Elektrische Geräte

  • Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Verbraucher, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
    Beispiele: Drucker, Monitor, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel, Bohrmaschine
  • Ortsfeste Geräte sind fest angebrachte elektrische Verbraucher oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
    Beispiele: Kühlschrank, Herd, Spülmaschine

Elektrische Anlagen

Diese werden durch einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln gebildet.

  • Gebäudeinstallation, z.B. Elektrische Haupt- und Unterverteilungen, Steckdosen, Beleuchtung, Endstromkreise
  • Personenbeförderungsmittel, z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Hebebühnen
  • Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Rolltore, Schranken
  • Brandmeldeanlagen

Elektrische Maschinen

Elektrische Maschinen verfügen in der Regel über elektrische Antriebe (Motoren) und höhere Schutzmaßnahmen (z.B. Not-Aus, Abschrankungen).

  • Produktionsmaschinen, z.B. Roboteranlage, Produktionsstraße, Presse
  • Werkstattmaschinen, z.B. Drehbank, Fräsmaschine
  • Baustellenmaschinen, z.B. Kran, Säge

Häufig gibt es Überschneidungen zwischen elektrischen Anlagen und elektrischen Maschinen, insbesondere ist es oft nicht ganz eindeutig, ob ein Gerät als Anlage oder Maschine zu qualifizieren ist. In diesen Fällen entscheidet die Elektrofachkraft, ob das Gerät als Anlage gemäß DIN VDE 0105-100, als Maschine gemäß DIN VDE 0113-1 oder im Verbund geprüft wird. Entscheidend ist stets, dass alle Schutzmaßnahmen auf Sicherheit und Funktion geprüft werden.

Neben den elektrischen Geräten sind auch zahlreiche nicht-elektrische Betriebsmittel zu prüfen, wie z.B. Leitern und Tritten, Regal- und Lagersystemen, Kletter- und Absicherungsgurten. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme?

Ob ein neu angeschafftes Gerät vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden muss, ist nicht eindeutig festgelegt.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 4 Abs. 1, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen und festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Gemäß § 5 Abs. 1 BetrSichV ist die Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich zu halten.

Mit einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist der Arbeitgeber in jedem Falle auf der sicheren Seite.

Ob die am Arbeitsmittel angebrachte CE-Kennzeichnung eine Prüfung ersetzen kann, muss die „befähigte Person“ festlegen. Diese sollte zumindest eine Sichtprüfung durchführen. Die CE-Kennung ist kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität, sondern lediglich die Voraussetzung dafür, dass das Produkt in den europäischen Markt eingeführt werden kann. Der Hersteller erklärt damit, dass das Produkt den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht.

Tipp

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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • Bluetenstadt Leichlingen
  • ALDI Sued
  • Host Europe GmbH
  • Perkin Elmer
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • Insight
  • Carglass GmbH
  • Ratioform
  • Anna Katharinenstift
  • Autotest
  • BLB NRW
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • Ziehl Abegg
  • Deutsche Bank
  • Stadt Bonn
  • Polizei NRW
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • Universitaet Duisburg-Essen
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • Dorsch Gruppe
  • Prowo eV
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • WOF World of Fitness
  • ZDF
  • Saint Gobain
  • WDR
  • Kroschke
  • Rhein Energie
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  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
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  • Lufthansa Technik Logistik
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  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Malteser
  • VPV
  • Andreas Klemp IT Consulting
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • Continental Emitec GmbH
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  • Niedersaechsische Landtag
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  • Fachhochschule Koeln
  • M plus W Group
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • SWR Suedwestrundfunk
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  • Stadt Lohmar
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  • DB Schenker
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
  • Gruener Punkt
  • Society Solutions

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