Elektrische Prüfung von Pflegebetten | DIN VDE 0751-1, 0701-0702
Bei Pflegebetten handelt es sich um Medizinprodukte, die den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen.
Sind die Pflegebetten elektrisch betrieben, so gelten sie auch als „elektrische Betriebsmittel“.
Sie unterliegen daher gemäß der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) auch der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 3 und müssen wie alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf Funktions- und Sicherheitsmängel überprüft werden.
Erfahren Sie nachfolgend alles, was Sie über die elektrische Prüfung von Pflegebetten wissen müssen.

Relevant für die elektrische Prüfung von Pflegebetten sind u.a. folgende Normen:
- DIN EN 62353 (VDE 0751-1) - Medizinische elektrische Geräte
- DIN VDE 0701-0702 - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Prüfung der Pflegebetten ist der Betreiber, d.h. derjenige der die Verantwortung für die Pflegeeinrichtung trägt.
Ablauf der Prüfung bei ESG
Die Prüfung setzt sich aus mehreren aufeinander aufbauenden Einzelprüfungen zusammen.
- Sichtprüfung
Zunächst wird eine umfassende Sichtprüfung durchgeführt, um äußere Mängel festzustellen. - Funktionsprüfung
Es werden die verschiedenen technischen Komponenten auf volle Funktionstüchtigkeit untersucht und – bei Bedarf – ausgetauscht.- Seitengitter
- Antrieb und Schalter
- Bei Austausch
- Ggf. sonstiges
- Elektrische Messung
- Auswertung, Beurteilung, Dokumentation (Dokumentation und Prüfprotokoll)
Wir führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen mit zugelassenen mobilen Prüfgeräten vor Ort an den jeweiligen Stationen/Zimmern durch.
Kennzeichnung der geprüften Geräte:
ESG-Barcode (ID-Nummer)
- bei jeder Prüfung -
Im ersten Schritt erhält jedes Pflegebett eine ID-Nummer in Form eines Barcodes, damit es dem Prüfprotokoll eindeutig zugewiesen werden kann.
ESG-Prüfsiegel
- bei bestandener Prüfung -
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird jedes Bett mit einer Prüfplakette versehen.
ESG-Gerät/Anlage defekt
- bei Mängel bzw. nicht bestandener Prüfung -
Werden Mängel festgestellt, wird das Pflegebett außer Betrieb genommen, mit einem Warnschild entsprechend gekennzeichnet und der Auftraggeber informiert.
Bei der Registrierung können auf Wunsch weitere nutzerspezifische Angaben wie Gebäude, Raum, Abteilung und Kostenstelle in der Software hinterlegt werden. Diese Daten können von dem jeweiligen Unternehmen/Betrieb auch zur Inventarisierung genutzt werden.
Detailliertere Informationen finden Sie in den entsprechenden Prüfbereichen. Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch weitere Informationen zur elektrischen Prüfung von Pflegebetten zukommen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!