Wie prüft ESG das eigene Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3?
Bei ESG führen wir den E-Check bei unseren Kunden durch und beraten sie zu den passenden Prüfintervallen. Es ist ratsam, dass alle Unternehmen in Deutschland diese Termine im Auge behalten. Nicht nur stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu den Zeitabständen der DGUV-Prüfung für elektrische Maschinen, Anlagen und Geräte eingehalten werden, sondern auch die Arbeitssicherheit im Betrieb für Angestellte und Besucher bleibt durch regelmäßige Prüfungen gewährleistet. Unser Betrieb bildet dabei keine Ausnahme. Selbstverständlich prüfen wir auch unsere eigenen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig. In unserem Fall erfolgt dies teilweise sogar monatlich. Als Prüfunternehmen sind wir Quelle umfassender Elektroprüfungen durch hochqualifiziertes Fachpersonal.
Die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 ist Teil des umfassenden Regelwerks der Unfallverhütungsvorschriften für den Bereich Sicherheit und Gesundheit. Deutschlands Unternehmen widmen sich regelmäßig diesem Thema, um ihrer Verantwortung nachzukommen. Wir beraten unsere Kunden nicht nur rund um die Elektrosicherheit, sondern setzen uns auch aktiv für den Schutz unserer eigenen Angestellten ein. Tatsächlich gehen wir dabei weit über die gesetzlichen Prüfintervalle hinaus und unterschreiten sie erheblich. Wie kommt es dazu?
Erster Prüfjob als Techniker: Der eigene Betrieb
Die extrem kurzen Prüfintervalle, die wir bei unseren elektrischen Anlagen und Geräten einhalten, sind kein Zufall oder eine bloße Korrektheit. Bei jeder Neueinstellung verlaufen die ersten Arbeitstage nach einem festen Muster. Wir möchten, dass sich die neuen Kollegen gleich wohl fühlen und den gesamten Betrieb sowie ihre Mitstreiter im Büro kennenlernen. Unter Anleitung machen sie sich mit dem Prüfequipment vertraut. Was könnte sinnvoller sein, als ihnen gleich den Auftrag zu geben: Mache deinen neuen Arbeitsbetrieb elektrosicher! Jeder neue Prüftechniker beginnt sofort damit, die elektrischen Betriebsmittel im ESG-Gebäude zu prüfen. Dabei kann er zeigen, wie diskret er vorgeht, ohne die Arbeitsabläufe zu stören. Zugegeben, im eigenen Betrieb funktioniert das nicht immer so reibungslos wie bei unseren Kunden. Schließlich möchten die Bürokollegen ihren neuen Außendienstkollegen kennenlernen, und dafür sind die ersten Einarbeitungstage auch da. Außerdem bietet sich hier die Gelegenheit, aufkommende Fragen zu klären und von erfahrenen Kollegen zu lernen.
Auch unsere Anlagen sind bestens geprüft
Neben den Einarbeitungstagen, an denen unser Betrieb jedes Mal gründlich überprüft wird, finden auch regelmäßig interne Schulungen statt. Hier aktualisieren unsere Prüftechniker ihr Wissen und lernen Neues dazu. Im praktischen Teil werden die Betriebsmittel erneut geprüft, einschließlich der gemeinsamen Prüfung von Elektroverteilungen, Steckdosen und Leuchten während der zweimal jährlich stattfindenden Anlagenschulung. Natürlich gehören zur Prüfung auch die Auswertung der Ergebnisse und die Erstellung des Prüfprotokolls.
Wie sieht es mit den empfohlenen Prüfintervallen aus?
Wir können mit gutem Recht behaupten, dass unser Betrieb nahezu ununterbrochen elektrosicher ist. Das ist ein gutes Gefühl für alle Mitarbeiter, auch wenn ein derartiger Umfang absolut nicht erforderlich ist. Wir möchten nicht suggerieren, dass diese hohe Frequenz an Prüfungen für andere Unternehmen sinnvoll wäre. Vielmehr möchten wir einen kleinen Einblick geben, wie ein Prüfdienstleister seine eigene Elektroprüfung durchführt und wie die ersten Tage für die neuen Kollegen ablaufen.
Zur Erinnerung: Um die empfohlenen Prüfintervalle einzuhalten, genügt es in der Regel, elektrische Geräte und Maschinen alle zwei Jahre und elektrische Anlagen alle vier Jahre zu prüfen. Dies gilt natürlich nur in unkritischen Umgebungen und verkürzt sich beispielsweise in Werkstätten entsprechend. Wer genauere Informationen zu den Prüfintervallen wünscht, kann diese auf unserer Webseite nachlesen: https://www.esg-gesellschaft.de/wichtige-infos/dguv-v3-prueffristen.
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