Corona: Lockerungen im Insolvenzrecht beeinflussen auch die DGUV Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung ist für Unternehmen sämtlicher Branchen verpflichtend. DGUV Prüfdienstleister sind daher für Kunden aus den unterschiedlichsten Bereichen zuständig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist seit Beginn der Corona-Krise wichtiger denn je. Ein offener und konstruktiver Umgang zwischen den Firmen hilft besonders derzeit dabei, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren. Denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung ausgesetzt, um die Auswirkungen von Corona auf die Wirtschaft abzumildern. Eine wichtige Maßnahme, die aber auch ihre Schattenseiten hat.
Die im März 2020 vom Justizministerium beschlossene Lockerung des Insolvenzrechts verhindert in diesem Jahr erfolgreich eine Welle von Firmenpleiten durch die Folgen der Corona-Pandemie. Beispielsweise mussten laut Statistischem Bundesamt im April 2020 mit 1465 Unternehmen ganze 13,3 Prozent weniger Firmen eine Insolvenz anmelden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Durch die enormen wirtschaftlichen Einbußen gerade zu Beginn der Corona-Krise hätten es aber viel mehr Unternehmen treffen können.
Die Insolvenzwelle wird durch die beschlossenen Maßnahmen also nur nach hinten verschoben und voraussichtlich weit ins Jahr 2021 hineinreichen. Unternehmen, die bereits jetzt zahlungsunfähig sind, aber weiter Geschäfte machen dürfen, reißen ihre gutgläubigen Geschäftspartner schlimmstenfalls mit sich. Nicht nur DGUV Prüfunternehmen sind daher von Experten dazu angehalten, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und setzen auf das Verständnis ihrer Kunden.
Um eine Welle der Firmenpleiten als Folge der Corona-Pandemie zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Diese Maßnahme trat am 27. März 2020 in Kraft, sollte zunächst bis September 2020 gelten und wurde bis zum Ende des Jahres verlängert. Was für schwächelnde Unternehmen Rettung in letzter Minute war, kann zulasten anderer Unternehmen gehen. Musste ein Betrieb bisher bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 3 Wochen Insolvenz anmelden, kann dasselbe Unternehmen zurzeit weiter Waren und Leistungen beziehen, ohne diese bezahlen zu können. Sogenannte „Zombie-Unternehmen“ sind weiter am Markt tätig und gefährden gesunde Unternehmen. Verheerende finanzielle Einbußen für deren Geschäftspartner, Dienstleister, Zulieferer und auch Mitarbeiter sind die Folgen.
Firmen bleiben auf ihren offenen Rechnungen sitzen und geraten im schlimmsten Fall dadurch selbst in Schieflage. Auch Mitarbeiter warten mitunter umsonst auf ihre Gehälter. Dies kann eine Kettenreaktion auslösen, die rechtzeitig gestoppt werden muss. Hier sind Unternehmen wie der DGUV Prüfdienstleister ESG und deren Geschäftspartner gefragt, sich mit einfachen und wirkungsvollen Maßnahmen gegenseitig zu schützen.
Liquiditätsprüfung als wichtige Schutzmaßnahme, bevor die DGUV Elektroprüfung durchgeführt wird
Da die üblichen Marktmechanismen und Gesetze aktuell nicht in Kraft sind, müssen sich verantwortungsvolle Unternehmer selbst schützen, um nicht ungewollt bei zahlungsunfähigen Unternehmen in Vorleistung zu gehen. Um Risiken zu minimieren, setzen Betriebe wie ESG, die Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 in sämtlichen Branchen durchführen, verstärkt auf die Liquiditätsprüfung ihrer Kunden. Bei einem besonders hohen Auftragsvolumen und in Einzelfällen kann Vorkasse oder Teilabrechnung vereinbart werden. Dieses Vorgehen ist nicht nur für DGUV Prüfunternehmen wichtig, sondern für alle Betriebe und dient der Absicherung des eigenen Unternehmens. Denn bleiben kleinere Teilrechnungen unbezahlt, sind die Folgen nicht so verheerend wie bei offenen Gesamtrechnungen.
Geschäftsführung muss sich verantwortungsbewusst verhalten
In diesen Zeiten sind besondere Schutzmaßnahmen unumgänglich, um Firmenpleiten vorzubeugen. Experten empfehlen Betrieben, ihre Geschäftspartner – seien es Kunden, Zulieferer oder Dienstleister – einer Liquiditätsprüfung zu unterziehen, bevor Leistungen erbracht werden oder Gelder fließen. Auch sind die Vereinbarung von Vorkasse oder Teilabrechnung ein sinnvolles Mittel, um sich gegenseitig abzusichern. Denn gerät ein Unternehmen durch offene Rechnungen in Schwierigkeiten, muss sich die Geschäftsführung unter Umständen vor Mitarbeitern und Gläubigern dafür verantworten, nicht pflichtbewusst und umsichtig kontrolliert zu haben.
Unternehmen sind daher angehalten, rechtzeitig die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern zu überprüfen. ESG veranlasst beispielsweise eine Liquiditätsprüfung bei seinen Kunden, bevor die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wird. Auf der anderen Seite haben selbstverständlich auch wir größtes Verständnis für die umsichtigen Schutzmaßnahmen unserer Geschäftspartner und stimmen einer Bonitätsprüfung im Einzelfall zu.
ESG reagiert auf gesetzliche Änderungen und bittet DGUV Kunden um Verständnis
Waren Liquiditätsprüfungen und die Vereinbarung von Vorkasse und Teilabrechnung bisher eher die Ausnahme beziehungsweise unüblich, bitten wir unsere Kunden um Verständnis, dass ESG verstärkt auf besondere Schutzmaßnahmen setzen muss. Die Geschäftswelt hat sich durch die Corona-Pandemie verändert und bis die üblichen gesetzlichen Regelungen und Marktmechanismen wieder greifen, müssen Unternehmen auf diese Veränderungen reagieren und sich und ihre Mitarbeiter schützen.
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