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Die Corona-Zwangspause sinnvoll für die Elektroprüfung nutzen

Die Corona-Zwangspause sinnvoll für die Elektroprüfung nutzen Die Corona-Zwangspause sinnvoll für die Elektroprüfung nutzen

Experten empfehlen, Phasen, in denen Betriebe Leerlaufzeiten haben und nicht voll ausgelastet sind, für die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu nutzen.

Gegenwärtig sind viele Betriebe gezwungen, die Produktion herunterzufahren oder sogar ganz zu stoppen. Grund hierfür ist die Corona-Pandemie. Aufträge bleiben teilweise aus, Teile fehlen oder Mitarbeiter fallen aus. Nun bemühen sich Unternehmen, das Beste aus dem Übel zu machen, und nutzen die Zeit für wichtige betriebliche Maßnahmen.

Prüfunternehmen stellen fest, dass ihre Kunden verstärkt nach kurzfristigen Terminen für die Elektroprüfung fragen. Und sie haben recht damit: Für die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen ist jetzt die richtige Zeit. Denn diese kann nur im abgeschalteten Zustand vollumfänglich durchgeführt werden. Dasselbe gilt auch für die wichtige Isolationsmessung, die mit einer Abschaltung von Anlagen und Maschinen verbunden ist.

Betriebe, in denen die Elektroprüfung ansteht, können eventuelle Stillstandzeiten jetzt ökonomisch nutzen. Denn was in heißen Produktionsphasen schwierig sein kann, ist jetzt mit weniger Organisationsaufwand oder ungünstigen Unterbrechungen verbunden.

Erfahrene Prüftechniker und eine gut vorgeplante Elektroprüfung sorgen zu jeder Zeit für eine zügige Prüfung mit möglichst wenigen Unterbrechungen des laufenden Betriebs. Auch ein Prüfen von Anlagen und einigen Maschinen ist grundsätzlich ohne Abschalten möglich. Für die vollumfängliche und rechtssichere Prüfung, die auch die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die Isolationsmessung beinhaltet, ist ein Abschalten jedoch unumgänglich.

In Zeiten, in denen Anlagen und Maschinen weniger ausgelastet sind, können diese Prüfungen geprüft werden, ohne das normale Tagesgeschäft zu unterbrechen.

Nicht unnötig auf die Elektroprüfung verzichten

Auch während der Corona-Pandemie müssen Betriebe nicht auf die Elektroprüfung verzichten. Gerade zurzeit können Unternehmen den Umstand, dass manche Bereiche nicht voll ausgelastet sind, für notwendige Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz sinnvoll nutzen. Und das, ohne unnötige Risiken einzugehen. Denn im Rahmen der Elektroprüfung können Hygienemaßnahmen leicht getroffen und Sicherheitsabstände zwischen Personen problemlos eingehalten werden.

Auch ist derzeit mit weniger Unterbrechungen durch die Elektroprüfung zu rechnen. Fährt nach der Corona-Krise die Produktion wieder voll hoch, kann das anders aussehen. Für die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die Isolationsmessung ist es zudem von Vorteil, wenn elektrische Anlagen und Maschinen aufgrund geringerer Auslastung ohnehin abgeschaltet sind.

Die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Isolationsmessung gehört mit zur Elektroprüfung

Die Funktionsprüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und Isolationsmessung erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4. Laut § 5 Absatz 1 dieser Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind Unternehmer verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin prüfen zu lassen.

Die Elektroprüfung steht vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung an. Darüber hinaus sind in Gefährdungsbeurteilungen geeignete Prüffristen festzulegen, in denen die Wiederholungsprüfungen regelmäßig stattfinden. So können nutzungsbedingte Mängel oder Defekte, mit denen ein Betrieb rechnen muss, rechtzeitig festgestellt werden.

In den Durchführungsanweisungen der DGUV Vorschriften wird für die Elektroprüfung der einwandfreien Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ein bestimmtes Vorgehen empfohlen. So sollen beispielsweise durch die Betätigung der Prüf- oder Testtaste Störungen erkannt werden. Die Funktion wichtiger Bestandteile der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen wird damit ebenfalls überprüft.

Wartezeiten auf die Elektroprüfung vermeiden

Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer sind zu jeder Zeit notwendig. Hierzu gehören auch die Elektroprüfung der elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte, die Überprüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie die Isolationsmessung.

Prüfunternehmen empfehlen daher, die Elektroprüfung zeitgerecht durchzuführen. So kann auch vermieden werden, dass es zu einem Auftragsstau kommt. Denn wollen viele Unternehmen erst nach der Corona-Pandemie gleichzeitig Arbeitsschutzmaßnahmen wie den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 wieder aufnehmen, drohen lange Wartezeiten.

ESG ist über die gewohnten Kommunikationswege für Sie da und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Wir wünschen unseren Kunden alles Gute und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Sind Ihre elektrischen Maschinen und Anlagen zurzeit weniger ausgelastet?

Nehmen Sie die aktuelle Situation zum Anlass, um elektrische Betriebsmittel prüfen zu lassen. Was im laufenden Betrieb für viele Unternehmen schwierig umzusetzen ist, kann derzeit mit weniger Koordinationsaufwand verbunden sein.

Speziell für die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die Isolationsmessung an elektrischen Maschinen und Anlagen kann die aktuelle Einschränkung einen geeigneten Rahmen darstellen. Denn diese Prüfungen können nur im abgeschalteten Zustand vollumfänglich durchgeführt werden.

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Dienstag, 30. Mai 2023
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  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • ZDF
  • Anna Katharinenstift
  • Prowo eV
  • Booking com
  • Bosch Rexroth Interlit GmbH
  • Amtsgericht Leverkusen
  • REWE Markt GmbH
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • IMV Schorn
  • SWR Suedwestrundfunk
  • Ratioform
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • KHD Humboldt Wedag GmbH
  • Saint Gobain
  • Easa Facility Management
  • Ametek
  • Insight
  • Fachhochschule Koeln
  • Stadt Lohmar
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • DB Schenker
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
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  • ALDI Sued
  • Wunderman GmbH
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