Im Sinne der Elektrosicherheit ist das Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen verboten. Hintergrund ist die Überlastung in elektrischen Anlagen und das dadurch entstehende Brandrisiko. Die Norm DIN VDE 0620 weist ausdrücklich darauf hin, dass bewegliche Steckdosenleisten im gewerblichen Bereich besondere Anforderungen erfüllen müssen und weder hintereinander gesteckt noch abgedeckt werden dürfen. Auch sollte diesbezüglich ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebracht sein. Im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird der Prüftechniker genau darauf achten, ob die Steckdosenleisten zugelassen sind und sachgemäß eingesetzt werden.
An einem durchschnittlichen Arbeitsplatz im Büro und Homeoffice findet sich eine Vielzahl an elektrischen Geräten. In den meisten Fällen reichen die fest installierten Steckdosen zur Stromversorgung nicht aus. Außerdem sind sie oft nicht in unmittelbarer Reichweite der Geräte. In der Regel greifen Unternehmen dann bei der Einrichtung der Arbeitsplätze auf Mehrfachsteckdosenleisten zurück, um eine ausreichende und bequeme Stromversorgung zu gewährleisten. Hierbei ist jedoch einiges zu beachten, um die Elektrosicherheit nicht zu gefährden.