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E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

Die sogenannte E-Check Elektroprüfung nach DGUV V3 muss in einigen Fällen auch bei privaten Geräten erfolgen. So müssen im Sinne der Arbeitssicherheit private Geräte, die mit ins Büro gebracht werden, auch geprüft werden. Viele sind sich über das Risiko, dass von diesen Geräten ausgeht, nicht bewusst. Dabei müssen sämtliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 geprüft werden, unabhängig ob sie sich im Besitz des Arbeitgebers oder des Mitarbeiters befinden.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter dazu anhalten, ihre privaten Geräte anzumelden, damit diese beim E-Check mitgeprüft werden. Nur so kann die Arbeitssicherheit garantiert werden. Auch für private Haushalte ist eine E-Check Elektroprüfung sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Vermieter und Hausbesitzer können von einem E-Check profitieren und sich damit absichern.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen durch einen regelmäßigen E-Check überprüfen zu lassen. Dabei birgt jedes elektrische Betriebsmittel ein Risiko für die Arbeitssicherheit. Die in Büros üblichen Monitore und Drucker genauso wie von Mitarbeitern mitgebrachte Geräte wie Kaffeemaschinen, Ventilatoren oder Ladekabel.

Im Zweifel sind diese sogar besonders anfällig für Defekte, da sie in der Regel nicht für eine intensive gewerbliche Nutzung ausgelegt sind. Prüffristen, Prüfungsart und Prüfumfang werden dabei individuell in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Diese gelten dann für alle elektrischen Betriebsmittel, denn Ziel ist die Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

Arbeitssicherheit muss durch E-Check garantiert sein

Nur ein vollständig geprüftes Unternehmen kann Arbeitssicherheit garantieren und sich im Schadensfall auf die rechtssichere Prüfdokumentation verlassen. Wurden elektrische Betriebsmittel nicht mitgeprüft, sind diese auch nicht Teil der Dokumentation, die zur Vorlage bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften wichtig ist.

Denn auch private Elektrogeräte, die mit ins Büro genommen werden, sind von der Prüfpflicht nicht ausgenommen. Sie werden automatisch zum Teil der Arbeitsmittel, sobald sie im Unternehmen genutzt werden und unterliegen dem regelmäßig wiederkehrenden E-Check elektrischer Betriebsmittel.

Gewerbliche Mieter bzw. Arbeitgeber müssen den E-Check regelmäßig durchführen lassen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und Kunden in seinen genutzten Räumlichkeiten verantwortlich, unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer der Immobilie ist. Das bedeutet, dass er einen regelmäßigen E-Check für alle ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu veranlassen hat.

Sollte er auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mieten, muss er auch diese in regelmäßigen Abständen nach DGUV V3 bzw. DGUV V4 überprüfen lassen.

Wer schlussendlich für die Kosten der elektrischen Sicherheitsprüfung aufkommt, ist immer individuell mit dem Vermieter zu regeln. Hier gilt jedoch abzuklären, wie die Nutzung und Beanspruchung der elektrischen Anlagen und Geräte in einem Mietobjekt aussehen. Die Ergebnisse sind mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Da der Vermieter in der Regel keinen Einfluss auf die tatsächliche Nutzung der Betriebsmittel hat, liegt die Verantwortung der Sicherheit seiner Mitarbeiter und Kunden immer beim Arbeitgeber.

Daher sollte er sich in jeder Situation, auch als Mieter, sämtliche Nachweise einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder 4 aushändigen lassen. Der Arbeitgeber ist immer verantwortlich für sein Handeln und die daraus resultierenden Folgen.

E-Check auch bei Einzelunternehmen und im privaten Bereich sinnvoll

Zwar gehören zur rechtlichen Pflicht und Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Beschäftigte oder Kunden, die es durch den E-Check zu schützen gilt. Jedoch ist der E-Check auch für Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter oder Kundenverkehr sinnvoll.

Kommt es durch die genutzten elektrischen Betriebsmittel zu materiellem oder gesundheitlichem Schaden, kann eine rechtssichere Prüfdokumentation auch für Einzelunternehmen, die keine Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes treffen müssen, in Verhandlungen mit Versicherungen sehr nützlich sein.

Das gleiche gilt für private Haushalte. Ältere Installationen und Geräte bergen die Gefahr eines Kurzschlusses oder elektrisch gezündetem Brand. Einzelunternehmer, Hausbesitzer und Vermieter sind mit dem E-Check auf der sicheren Seite, wenn es auf die Suche nach der Brandursache und gegebenenfalls fahrlässigem Verhalten geht.

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Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Gerätepr...
DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

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Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 15:59

Das sobald ich mein Smartphone an meinem Arbeitsplatz nutze, es auch theoretisch geprüfte werden muss ist schon krass.

Das sobald ich mein Smartphone an meinem Arbeitsplatz nutze, es auch theoretisch geprüfte werden muss ist schon krass.
Gäste
Dienstag, 30. Mai 2023
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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

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