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Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Ziel einer Elektroprüfung ist die Gewährleistung eines rechtssicher geprüften Betriebes im Sinne der Arbeitssicherheit. Jede Steckdose, sämtliche Stromverteilungen, Einbauleuchten etc. fallen unter die Prüfpflicht. Im Schadensfall – wie beispielsweise ein Brand, der auf eine geprüfte Steckdose zurückzuführen ist – kann der Arbeitgeber hiermit bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften die vollständige VDE Elektroprüfung nachweisen.

Daher ist eine Teilprüfung, bei der 50, 30 oder sogar nur 20 Prozent der Anlageteile geprüft werden, oft nicht ausreichend. Wird bei dieser stichprobenartigen Elektroprüfung beispielsweise nur jede fünfte Steckdose geprüft, kann die Arbeitssicherheit gefährdet sein.

Denn verursacht eine der nicht geprüften Steckdosen den Brand oder versetzt einem Angestellten einen Stromschlag, ist durch die unvollständige Elektroprüfung Ärger mit der Versicherung und den Berufsgenossenschaften vorprogrammiert. Die DIN VDE 0105-100 erlaubt unter Umständen zwar eine Teilprüfung, letztendlich trägt aber der Arbeitgeber die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Gefährdungen.

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Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit?

Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit? Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit?

Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, Gefährdungen für Arbeitnehmer, Kunden und Gäste eines Betriebes auszuschließen und wirtschaftliche Gefahren durch Brände und Kurzschlüsse zu verhindern bzw. rechtlich abzusichern. Durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 aufgedeckte Mängel und Defekte können und müssen unverzüglich im Sinne der Elektrosicherheit behoben werden.

Bei der Einzelmessung aller elektrischen Betriebsmittel kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb vollständig sicher geprüft ist. In einigen Fällen ist jedoch nur eine Verbundmessung möglich, die der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen akzeptiert. Diese darf allerdings nicht auf Kosten der Elektrosicherheit gehen.

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E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

Die sogenannte E-Check Elektroprüfung nach DGUV V3 muss in einigen Fällen auch bei privaten Geräten erfolgen. So müssen im Sinne der Arbeitssicherheit private Geräte, die mit ins Büro gebracht werden, auch geprüft werden. Viele sind sich über das Risiko, dass von diesen Geräten ausgeht, nicht bewusst. Dabei müssen sämtliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 geprüft werden, unabhängig ob sie sich im Besitz des Arbeitgebers oder des Mitarbeiters befinden.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter dazu anhalten, ihre privaten Geräte anzumelden, damit diese beim E-Check mitgeprüft werden. Nur so kann die Arbeitssicherheit garantiert werden. Auch für private Haushalte ist eine E-Check Elektroprüfung sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Vermieter und Hausbesitzer können von einem E-Check profitieren und sich damit absichern.

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DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

Die Elektroprüfung nach DGUV von E-Ladestationen, auch Elektro-Ladestationen genannt, wird immer häufiger angefragt. Denn der Bedarf an E-Ladestationen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und damit auch die Anzahl der Ladesäulen. Die Elektromobilität ist so aktuell wie nie zu vor und immer mehr Autofahrer steigen von Autos mit regulären Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge um.

Hintergrund für den Umstieg ist der Wunsch, umweltfreundlichere und auf lange Sicht kostengünstigere Alternativen zu nutzen. So gibt es mittlerweile in vielen Kommunen, auf Autobahnparkplätzen, in Parkhäusern oder auf Hotelparkplätzen sowie Betriebsgeländen E-Ladestationen. Und wie in jedem Bereich, in dem Strom genutzt wird, muss auch hier eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

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Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3

Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3 Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3

Aktuelles Wissen zu den Elektrotechnik Grundlagen und den Gefahren des elektrischen Stroms bzw. den geeigneten Schutzmaßnahmen gehört zu den entscheidenden Anforderungen an den Prüftechniker. Wir möchten an dieser Stelle über die Gefahren und Verantwortung, die die Nutzung und Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen mit sich bringen, informieren.

Ein grober Überblick über die Elektrotechnik Grundlagen soll helfen, die Notwendigkeit und die Abläufe einer Prüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 zu verstehen.

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DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) greift bei der Elektroprüfung kommunaler Einrichtungen

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Parallel zum Arbeitsschutzgesetz gibt es von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung veröffentlichte Normen und Vorschriften. Diese sollen gleichermaßen die Arbeitnehmer eines Unternehmens vor Schaden bewahren. Das Regelwerk ist unter der Bezeichnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst und gibt verschiedene Vorschriften für unterschiedliche Prüfsituationen vor.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) sind die relevanten Verordnungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Elektroanlagen. Betriebe jeder Branche und Größe sind verpflichtet, die Elektroprüfung nach diesen Vorgaben durchzuführen. Der Unterschied beider Vorschriften liegt dabei in der Art des Betriebes, in dem sie angewendet werden sollen.

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Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen

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Unter einer Elektroprüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene E-Check Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Hierunter fallen elektrische Geräte, Maschinen und AnlagenDie Überprüfungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen und die Prüffristen hierfür sind in Normen und Vorschriften geregelt bzw. werden von jedem Betrieb in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Je nach dem welcher Kategorie die Arbeitsmittel zuzuordnen sind, greift eine andere Norm für die Elektroprüfung. Ziel der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist immer der Schutz von Mitarbeitern, Kunden und der Vermeidung von Gefährdungen für das gesamte Unternehmen. 

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UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel schützt Unternehmen

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Mit der UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen wird auf Funktionstüchtigkeit und sicherheitstechnische Aspekte hin untersucht. Die Regeln und Abläufe hierfür sind in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgelegt und in der DGUV Vorschrift 3 konkretisiert.

Diese Vorschriften dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und geben Betrieben klare Vorgaben, welche Maßnahmen hierfür ergriffen werden sollen. So müssen Arbeitgeber elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen regelmäßig überprüfen lassen. Laut den Vorschriften darf die hierfür vorgesehene UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur von einer sachkundigen und befähigten Person durchgeführt werden.

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Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie dem Kaltgerätekabel ist gleiche Sorgfalt geboten wie bei jeder VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Bei Kaltgerätekabeln handelt es sich um Netzkabel, die nicht fest mit dem Hauptgerät verbunden sind, sondern davon getrennt werden können. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 taucht häufig die Frage auf, ob diese Kabel in einer Verbundmessung zusammengefasst werden können.

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Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit

Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss vor einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

Ziel ist eine Einschätzung der auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten und Kunden bei der Verwendung von z.B. elektrischen Betriebsmitteln um daraus entsprechende Maßnahmen wie eine Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 abzuleiten.

Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung wurde im Mai 2018 erweitert und bietet im Vergleich zu der Ursprungsfassung ausführlichere Erläuterungen und neue Begriffsbestimmungen. Vor allem die Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung und ihre Durchführung werden nun detaillierter erläutert.

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Tipp

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Wenn Sie sich für einen Servicevertrag von ESG entscheiden,

  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

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Wie Sie in Ihrem Unternehmen entscheidende Fehler bei der DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung vermeiden

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Erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen elektrisch sicher aufstellen, alle relevanten Vorschriften einhalten und effizient Kosten sparen können.

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Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • SWR Suedwestrundfunk
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Yusen Logistics GmbH
  • Relco Group Germany GmbH
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Ricoh
  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Carglass GmbH
  • Booking com
  • ASB
  • Perkin Elmer
  • VPV
  • Ratioform
  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Universitaet Duisburg-Essen
  • Prisma consult GmbH
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Malteser
  • SAG Netz und Energietechnik
  • Intec Klebetechniksysteme
  • Deutsche Bank
  • Rhein Energie
  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
  • Gruener Punkt
  • LVR-Klinikverbund
  • Stadt Bonn
  • Prowo eV
  • Insight
  • Ulma
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
  • IMV Schorn
  • Wunderman GmbH
  • CJ Mainfrost Foods GmbH
  • Siemens Rhein-Ruhr
  • Autotest
  • Bollmann GmbH
  • St Elisabeth Krankenhaus GmbH
  • Stadt Koeln
  • Bundespolizeidirektion Hannover
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • Niedersaechsische Landtag
  • Hoermann
  • Polizei NRW
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • Stadt Lohmar
  • WOF World of Fitness
  • Stadtbetriebe Hennef
  • Kind und Co Edelstahlwerk
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • Fachhochschule Koeln
  • Kuraray
  • Ametek
  • Society Solutions
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • Host Europe GmbH
  • Easa Facility Management
  • Dorsch Gruppe
  • Alfra
  • BLB NRW
  • Kreissparkasse Altenkirchen
  • Ziehl Abegg
  • Kroschke
  • Lufthansa Technik Logistik
  • Patrizia Immobilien AG
  • Umicore
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  • Phoenix
  • M plus W Group
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • DB Schenker
  • Inovisco Mobile Media GmbH
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  • Andreas Klemp IT Consulting
  • Scooter Center
  • Continental Emitec GmbH
  • Saint Gobain
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