Ziel einer Elektroprüfung ist die Gewährleistung eines rechtssicher geprüften Betriebes im Sinne der Arbeitssicherheit. Jede Steckdose, sämtliche Stromverteilungen, Einbauleuchten etc. fallen unter die Prüfpflicht. Im Schadensfall – wie beispielsweise ein Brand, der auf eine geprüfte Steckdose zurückzuführen ist – kann der Arbeitgeber hiermit bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften die vollständige VDE Elektroprüfung nachweisen.
Daher ist eine Teilprüfung, bei der 50, 30 oder sogar nur 20 Prozent der Anlageteile geprüft werden, oft nicht ausreichend. Wird bei dieser stichprobenartigen Elektroprüfung beispielsweise nur jede fünfte Steckdose geprüft, kann die Arbeitssicherheit gefährdet sein.
Denn verursacht eine der nicht geprüften Steckdosen den Brand oder versetzt einem Angestellten einen Stromschlag, ist durch die unvollständige Elektroprüfung Ärger mit der Versicherung und den Berufsgenossenschaften vorprogrammiert. Die DIN VDE 0105-100 erlaubt unter Umständen zwar eine Teilprüfung, letztendlich trägt aber der Arbeitgeber die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Gefährdungen.