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DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

Die Elektroprüfung nach DGUV von E-Ladestationen, auch Elektro-Ladestationen genannt, wird immer häufiger angefragt. Denn der Bedarf an E-Ladestationen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und damit auch die Anzahl der Ladesäulen. Die Elektromobilität ist so aktuell wie nie zu vor und immer mehr Autofahrer steigen von Autos mit regulären Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge um.

Hintergrund für den Umstieg ist der Wunsch, umweltfreundlichere und auf lange Sicht kostengünstigere Alternativen zu nutzen. So gibt es mittlerweile in vielen Kommunen, auf Autobahnparkplätzen, in Parkhäusern oder auf Hotelparkplätzen sowie Betriebsgeländen E-Ladestationen. Und wie in jedem Bereich, in dem Strom genutzt wird, muss auch hier eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

Die Elektromobilität befindet sich im Wandel und jeder bemerkt den Trend an der deutlich gestiegenen Anzahl von öffentlichen E-Ladestationen. Die Nutzer möchten sich dabei sicher sein, dass die Ladestationen sicher, frei von Gefährdungen und nach den DGUV Richtlinien geprüft sind. Denn es handelt sich hierbei in der Regel um Starkstrom, wie er bei Küchenherdanschlüssen genutzt wird. Defekte könnten enormen gesundheitlichen und materiellen Schaden anrichten. Daher schreibt der Gesetzgeber auch hier eine Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben vor.

Elektroprüfung nach DGUV bei E-Ladestationen Pflicht

Für das Laden von E-Autos wird vergleichsweise viel Energie benötigt. Um die Ladezeit kurz zu halten wird daher eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Dennoch dauert der Ladevorgang mehrere Stunden. Diese Dauerbelastungen können bei den Installationen zu Problemen führen. Die Elektroprüfung soll diese frühzeitig aufdecken. Die Steckdose oder das Kabel zum Beispiel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen.

In der Nähe von Gebäuden kann das verheerende, lebensbedrohliche Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht. In der Regel sollte jährlich von einer dazu befähigten Elektrofachkraft geprüft werden. Die Betreiber und Nutzer sind darüber hinaus angehalten, täglich bzw. vor der Benutzung eine Sichtkontrolle durchzuführen.

Wer darf die Elektroprüfung von E-Ladestationen durchführen?

Laut der DGUV Vorschrift 3 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft die Elektroprüfung von elektrischen Anlagen wie einer E-Ladestation durchführen. Die sogenannte befähigte Person muss eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Darüber hinaus müssen zeitnah zum Ende der Ausbildung auch entsprechende Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 gesammelt werden.

Einschlägige Kenntnisse zum jeweils aktuellen Stand der Technik sowie der Normen und Vorschriften sowie regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen werden ebenfalls vorausgesetzt. Auf die Elektroprüfung spezialisierte Fachfirmen wie die ESG (Elektro Service Gesellschaft mbH) beschäftigen hochqualifizierte Elektrofachkräfte, die alle Voraussetzungen erfüllen und mit hochwertigem Messequipment zuverlässig arbeiten. Mehr zu dem Thema finden Sie auf der Seite „Wer darf prüfen?“.

Wie läuft die Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben ab?

Fest angeschlossene E-Ladestationen, wie im öffentlichen Bereich üblich, werden nach den DGUV Richtlinien und den VDE Normen DIN VDE 0100-600 (Erstmessung einer Anlage), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsmessung einer Anlage) und DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1; Elektrische Ausrüstung von Elektro-Straßenfahrzeugen) geprüft. Berücksichtigt werden hierbei das Alter, der Zustand, die Umgebungseinflüsse, die Beanspruchung und die Ergebnisse der letzten Prüfung.

Die beauftragte Elektrofachkraft mit entsprechender Qualifikation wird zunächst eine Sichtprüfung auf Beschädigungen und Mängel vornehmen sowie den Aufstellungsort inspizieren. Der Prüftechniker überprüft hierbei das Gehäuse der Anlage und die Isolation auf erkennbare Schäden und ob alles fest verankert ist. Auch sollte sich kein Regenwasser in den Steckverbindungen und dem Anschluss für das E-Ladekabel befinden. Danach erfolgt die Messung der Durchgängigkeit der Leiter.

Im Rahmen der Elektroprüfung erfolgen auch Tests bezüglich des Isolierwiderstands der Anlage oder des Ableitstroms des Betriebsmittels, des Erdungswiderstands und Prüfungen der Fehlerstrom-Schutzschalter sowie des Schleifenwiderstands. Im Anschluss wird der Ladevorgang simuliert und verschiedene Testläufe durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden im Prüfprotokoll festgehalten.

Alle sicherheitsrelevanten Elektroprüfungen können mit hochwertigem Messequipment normgerecht durchgeführt werden. Für den Nutzer der E-Ladestationen gibt eine Kennzeichnung mittels Prüfetikett im Anschluss an die Elektroprüfung darüber Auskunft, dass die Anlage regelgerecht geprüft wurde und gefahrlos genutzt werden kann.

Egal ob Elektroprüfung nach DGUV in Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin: Wir führen für Sie die Prüfung von E-Ladestationen bundesweit in den Großstädten und Umgebung durch!

E-Check von privaten, elektrischen Geräten für meh...
Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf ...
 

Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 14:46

Der ganze E-Auto Markt und damit auch die E-Ladestationen haben noch riesen Potential. Da wird es in Zukunft viel zu prüfen geben für ESG ;D

Der ganze E-Auto Markt und damit auch die E-Ladestationen haben noch riesen Potential. Da wird es in Zukunft viel zu prüfen geben für ESG ;D
Gäste
Dienstag, 30. Mai 2023
Tipp

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  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
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Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • D und S Sandstrahltechnik GmbH und Co KG
  • Bosch Rexroth Interlit GmbH
  • Continental Emitec GmbH
  • Finanzamt Bergisch-Gladbach
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • SAG Netz und Energietechnik
  • BLB NRW
  • Society Solutions
  • Prisma consult GmbH
  • Helmholtz-Zentrum hereon
  • Ziehl Abegg
  • ALDI Sued
  • Relco Group Germany GmbH
  • M plus W Group
  • Rudolph Rost Sperrholz
  • Patrizia Immobilien AG
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Fachhochschule Koeln
  • Ulma
  • Rhein Energie
  • ABUS Kransysteme GmbH
  • Autotest
  • Bundesministerium der Verteidigung
  • Deutsche Sporthochschule-Koeln
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  • Lufthansa Technik Logistik
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  • Kroschke
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  • Edelstahlwerk W Ossenberg
  • Minit Deutschland GmbH und Co KG
  • DRK Krankenhaus GmbH Saarland
  • SWR Suedwestrundfunk
  • Hamon Enviroserv GmbH
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  • LVR-Klinikverbund
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  • Ratioform
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  • WDR
  • Saint Gobain
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  • Dorsch Gruppe
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  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Bundespolizeidirektion Hannover
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  • Ricoh
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  • Schulstiftung Paedagogium Baden-Baden
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  • Host Europe GmbH
  • IMV Schorn
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  • Intec Klebetechniksysteme
  • Polizei NRW
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