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Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig

Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur sogenannte fachkundige Personen die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Der Arbeitgeber selbst ist meist nicht die geeignete Person, um alle möglichen Gefährdungen in seinem Unternehmen einzuschätzen. Er trägt zwar die Verantwortung dafür, dass vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung feststeht, jedoch für die Erstellung selbst stellt er aber sinnvollerweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein.

Und selbst diese Einzelperson verfügt in der Regel nicht über das von der Betriebssicherheitsverordnung geforderte Fachwissen, um in einem großen Betrieb alle Aspekte des Arbeitsschutzes überblicken zu können. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit Kollegen angewiesen, die in ihrem Arbeitsbereich über Expertenwissen verfügen und somit als fachkundige Personen gelten.

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Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung

Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung

Arbeitssicherheit wird in Deutschland groß geschrieben. Gemeint ist damit die Sicherheit von Arbeitnehmern, aber auch von Kunden und Besuchern in Betrieben und im öffentlichen Raum. Die DGUV Vorschriften befassen sich speziell mit dem Thema Elektrosicherheit und schreiben regelmäßige Elektroprüfungen vor. Dennoch kommt es regelmäßig zu fatalen Unfällen, die Sachwerte beschädigen und im schlimmsten Fall auch Menschenleben zerstören.

Gesetze, Verordnungen und Normen sind zwar oft nicht beliebt, sorgen aber dafür, dass sich Menschen sicher fühlen können. Nicht immer halten sich Arbeitnehmer an die Vorgaben der DGUV Vorschriften, obwohl sie wissen, dass es zu Unfällen und empfindlichen Strafen kommen kann. Und auch wenn Arbeitgeber alle Maßnahmen für die Arbeitssicherheit ordnungsgemäß beachten und umsetzen, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen können sich Arbeitgeber auf die rechtssichere Prüfdokumentation ihrer Elektroprüfung im Sinne der DGUV Vorschriften berufen.

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Gastbeitrag vom Prüfexperten: Gefährdungsbeurteilung und E-Check auf der Baustelle

Gastbeitrag-Pruefexperte-Gefaehrdungsbeurteilung-und-E-Check-auf-der-Baustelle Gastbeitrag vom Prüfexperten: Gefährdungsbeurteilung und E-Check auf der Baustelle

Verfasst vom ESG Prüftechniker Markus Vötterl

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. In dieser müssen Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aufgelistet sein. Im Anschluss erfolgt der E-Check durch hochspezialisierte Prüftechniker. Für die Arbeitssicherheit auf Baustellen ist dies besonders wichtig, da hier spezielle Bedingungen herrschen. Die elektrischen Arbeitsmittel sind der Witterung sowie dem erhöhten Schmutz- und Staubaufkommen im Baustellenbetrieb ausgesetzt und dadurch anfälliger für Defekte.

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Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen

Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen

Die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 und anhand der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist für die Arbeitssicherheit unerlässlich. Der Gesetzgeber hat sie daher für jeden Betrieb zur Pflicht gemacht.

Unternehmen haben zahlreiche Anforderungen und Vorgaben umzusetzen. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht allen gleichermaßen gewissenhaft nachgegangen. Jedoch hört spätestens beim Thema Arbeitssicherheit eine tolerante und entspannte Haltung auf. Etwa die Gefährdungsbeurteilung zu vernachlässigen und die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchführen zu lassen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Denn auf den wichtigen Elektroservice zu verzichten kann zu verheerenden Unfällen, teuren Sachschäden und schwerwiegenden Rechtsfolgen führen.

Der Gesetzgeber stellt sich klar hinter die Arbeitnehmer und die Betriebe, die das Thema Arbeitssicherheit ernst nehmen. Und auch Versicherungen belohnen sichere Betriebe und strafen solche ab, die sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften halten.

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Fachfirma für den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet rentabler als interne Elektrofachkräfte

Fachfirma für den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet rentabler als interne Elektrofachkräfte Fachfirma für den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 arbeitet rentabler als interne Elektrofachkräfte

Die Inanspruchnahme von externen Experten für den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 spart Zeit und Kosten. Das Auslagern von Aufgabenbereichen ist allgemein ein beliebtes Mittel, um sogenannte Sekundärfunktionen abzugeben und den Fokus auf das Hauptbusiness eines Unternehmens zu setzen. Bei der Prüfung auf Elektrosicherheit nach DGUV Vorschrift 3 ist das nicht anders.

Unternehmen geben so keinesfalls die Verantwortung für Arbeits- und Elektrosicherheit ab. Im Gegenteil: Sie treffen bewusst die Entscheidung, einen objektiven und auf seinem Gebiet spezialisierten Experten zu beauftragen. Prüfdienstleister mit hochwertigem Service beschäftigen hochqualifizierte Prüftechniker, die in der Regel schneller und damit wirtschaftlicher arbeiten.

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Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung?

Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung? Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung?

In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Dass sich die Inhalte öfter ändern macht es nicht leichter. Wechselnde Zuständigkeiten auf dem Feld der Elektroprüfung nach den DGUV Vorschriften sorgen für Verwirrung.  Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es der Elektroservice einer darauf spezialisierten Fachfirma beziehungsweise eine hochspezialisierte Elektrofachkraft sein?

Oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen? In der aktuellen Version der DGUV Vorschrift 3 ist festgelegt, dass ein Elektriker oder eine EuP nicht im Sinne der Rechtssicherheit prüfen darf. Und neben der Arbeits- und Elektrosicherheit ist die Rechtssicherheit das wichtigste Ziel, dass Unternehmen mit der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erreichen wollen.

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Wie wird der Prüfbedarf (Menge) für die E-Prüfung nach DGUV V3 ermittelt?

Wie wird der Prüfbedarf (Menge) für die E-Prüfung nach DGUV V3 ermittelt? Wie wird der Prüfbedarf (Menge) für die E-Prüfung nach DGUV V3 ermittelt?

Eine reibungslose, erfolgreiche und zufriedenstellende DGUV Prüfung muss im Vorfeld gut vorbereitet werden. Hierzu gehört auch die möglichst genaue Ermittlung des Prüfbedarfs. Diese ist kein Hexenwerk, kann aber je nach Größe des Betriebes schnell sehr komplex und zeitaufwendig werden. Grundsätzlich sind die Stückzahlen der zu prüfenden elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen individuell verschieden.

Es gibt aber Richtwerte und Hilfsmittel, an denen man sich orientieren kann. Und Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragte sollten keine Scheu haben, bereits bei der Bedarfsermittlung für die DGUV Prüfung Rat bei Fachfirmen einzuholen.

Je sorgfältiger die DGUV Prüfung geplant wird, desto aussagekräftiger und vergleichbarer sind im Anschluss die Angebote der Prüfdienstleister. Und am Tag der E-Prüfung nach DGUV V3 selbst blühen keine Überraschungen durch ungeplanten Mehraufwand. Also: Wer vorher sorgsam vorgeht und klare Angaben machen kann, spart am Ende Zeit, Geld und Nerven.

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Die Kosten für eine rechtssichere Elektroprüfung nach DGUV richtig einschätzen

Die Kosten für eine rechtssichere Elektroprüfung nach DGUV richtig einschätzen Die Kosten für eine rechtssichere Elektroprüfung nach DGUV richtig einschätzen

Hochspezialisierte Prüfdienstleister bieten Qualität, die sie zu seriösen Preisen anbieten. Aber was muss man für Sicherheit investieren? Verantwortungsvolle Unternehmen wissen, dass eine rechtssichere Elektroprüfung nach DGUV V3 ihren Preis hat. Wer hier spart und sich von Preisen locken lässt, die weit unter dem Marktüblichen liegen, entscheidet sich ggf. gegen Qualität und die Rechtssicherheit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Prüfung.

Im schlimmsten Fall kommen Personen und Unternehmen durch Mängel und Defekte an elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen zu schaden. Versicherungen und Berufsgenossenschaften verweigern Zahlungen und es drohen rechtliche Konsequenzen. Eine „billige“ DGUV Prüfung ist also im Zweifelsfall wirkungslos und kann dem Unternehmen am Ende teuer zu stehen kommen. Dies ist vergleichbar mit besonders günstigen Versicherern, die im Schadensfall ihren Versicherten nicht zur Seite stehen.

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Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen

Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen

Lässt ein Unternehmen die vorgeschriebene Elektroprüfung nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung durchführen, sind einige Kriterien zu beachten, damit diese auch rechtssicher sind. Denn die Prüfung allein reicht nicht aus und entbindet den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Er muss im Vorfeld gewissenhaft entscheiden, wen er mit der Prüfung beauftragt.

In der Regel sind auffallend günstige Prüfdienstleister nicht zu empfehlen. Fällt die Wahl auf eine Fachfirma mit hohem Anspruch an Qualität und Vollständigkeit des E-Check, kann man meistens von einer rechtssicheren Prüfung ausgehen.

Denn seriöse Fachfirmen arbeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (früher BGV A3) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und liefern die wichtige rechtssichere Prüfdokumentation. Ziel einer Elektroprüfung, die alle Vorgaben berücksichtigt, ist eine rechtssichere Prüfung im Sinne der Elektrosicherheit.

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Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Unter der Elektroprüfung nach DGUV versteht man die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen. Zusammen bilden diese Prüfphasen die Grundlage für Elektrosicherheit im Unternehmen. Die Erstprüfung erfolgt dabei vor der ersten Inbetriebnahme der Arbeitsmittel. Als Wiederholungsprüfungen versteht man die darauffolgenden regelmäßigen Elektroprüfungen.

Fachfirmen wie die ESG (Elektro Service Gesellschaft mbH), die nach den DGUV Vorgaben arbeiten, übernehmen den E-Check und erstellen die rechtssichere Prüfdokumentation für Ihre Kunden im Sinne der Elektrosicherheit.

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Tipp

Schließen Sie einen ESG-Servicevertrag ab!

Wenn Sie sich für einen Servicevertrag von ESG entscheiden,

  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

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Wie Sie in Ihrem Unternehmen entscheidende Fehler bei der DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung vermeiden

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Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • ALDI Sued
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • Booking Com
  • Hoermann
  • REWE Markt GmbH
  • TOYOTA GAZOO Racing Europe

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