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Gastbeitrag vom Prüfexperten: Gefährdungsbeurteilung und E-Check auf der Baustelle

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Verfasst vom ESG Prüftechniker Markus Vötterl

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. In dieser müssen Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aufgelistet sein. Im Anschluss erfolgt der E-Check durch hochspezialisierte Prüftechniker. Für die Arbeitssicherheit auf Baustellen ist dies besonders wichtig, da hier spezielle Bedingungen herrschen. Die elektrischen Arbeitsmittel sind der Witterung sowie dem erhöhten Schmutz- und Staubaufkommen im Baustellenbetrieb ausgesetzt und dadurch anfälliger für Defekte.

Auf Baustellen herrschen spezielle Arbeitsbedingungen, die besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz, die Gefährdungsbeurteilung und den E-Check stellen. Elektrische Betriebsmittel zum Beispiel müssen hier deutlich häufiger geprüft werden als in jedem anderen Umfeld. Denn durch Defekte oder auch Verhaltensfehler kann es zu Stromunfällen kommen, die oft einen dramatischen Verlauf haben. Laut Statistiken der Berufsgenossenschaften ereignen sich viele der tödlichen Stromunfälle auf gewerblichen Baustellen.

E-Check auf Baustellen erfolgt in kurzen Abständen

Um die Sicherheit aller auf einer Baustelle befindlichen Personen gewährleisten zu können, müssen sowohl die erhöhten Anforderungen an den Baustellenbetrieb, als auch die vor Ort gegebenen Umwelt- und Umfeldeinflüsse berücksichtigt werden. Die gesetzliche Basis hierfür ergibt sich insbesondere durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG-Produktsicherheitsgesetz) und die DGUV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften mit Bezug auf die DIN-VDE Normen.

In diesen Gesetzen und Verordnungen wird herausgestellt, dass alle elektrischen Produkte Quellen einer elektrischen Gefährdung sein können. Die Arbeitssicherheit bei der Handhabung dieser Produkte ist daher sowohl von ihrer Beschaffenheit als auch von der sachgemäßen Benutzung und der Erhaltung im ordnungsgemäßen Zustand abhängig. Und die DIN-VDE Normen spiegeln den Stand der aktuellen anerkannten Regeln der Technik wider, die durch Kommissionen festgelegt werden. Ein regelmäßiger E-Check nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung ist auf Baustellen verpflichtend und etwa alle 3 bis 6 Monate angezeigt.

Baustellenbedingungen müssen bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden

Äußere Einflüsse, die sich auf elektrische Betriebsmittel und Anlagen auf Baustellen auswirken, wie beispielsweise Feuchtigkeit, Staub, Schmutz oder Fremdkörpereinwirkung, müssen bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies bildet die Grundlage für einen umfassenden und rechtssicheren E-Check.

E-Check schützt insbesondere elektrotechnische Laien

Da sich viele unterschiedliche Gewerke auf einer Baustelle zeitgleich aufhalten, ergibt sich eine entsprechend hohe Quote an elektrotechnischen Laien. Diese Personen arbeiten dennoch mit elektrischen Betriebsmitteln in teilweise feuchter und schmutziger Umgebung. Daher muss in regelmäßigen und kurzen Abständen ein E-Check der Betriebsmittel sowie Steckvorrichtungen erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für die erforderlichen Prüfungen der Baustromverteiler. Diese beginnt mit der Überprüfung der Zuleitung. Hier gibt es einen vorgegebenen Leitungstyp und Bedingungen an die maximale Länge sowie die Dimensionierung der Anschlussleitung vor der Messeinrichtung (Energiezähler).

Auch RCDs (Fehlerstromschutzschalter) müssen entsprechend für den Einsatz auf Baustellen gewählt werde. In der Regel bauen die Hersteller der Baustromverteiler standardmäßig RCDs des Typ A in ihre Verteilungen. Auf Baustellen kommen jedoch vielfach elektrische Arbeitsmittel zum Einsatz, bei denen höher- oder niederfrequente Wechselfehlerströme auftreten, die von pulsstromsensitiven RCDs des Typ A meist nur schlecht oder gar nicht erkannt werden. Dies sollte in der Gefährdungsbeurteilung bereits berücksichtigt werden und der Prüftechniker im Zuge des E-Checks zu RCDs des Typ B, B+ oder F raten, die weitere plötzlich auftretende Fehlerströme erkennen können.

Spezielle Unfallrisiken auf der Baustelle müssen beim E-Check angesprochen werden

Ein weiteres potentielles Unfallrisiko entsteht dadurch, dass oft nicht überschaubar ist, welche Geräte durch welches Gewerk zum Einsatz kommen. Beispielsweise hört man gerade in der kalten Jahreszeit aus jedem Winkel einer Baustelle Wärmegeräte brummen. Auch diese "privaten" Geräte sollten unter anderem hinsichtlich ihrer Schutzart, Nennleistung sowie der Anschlussleitung näher in Augenschein genommen werden. Das gleiche gilt für die Baustellenbeleuchtung.

Fahrlässigkeiten schleichen sich oft auch beim Versetzen des Baustromverteilers ein. Die vorher gegebene Erdung der Baustromverteiler wird schon einmal gerne außer Acht gelassen und im Anschluss an den Positionswechsel des Verteilers nicht wieder fachgerecht montiert. Doch hierdurch ist beispielsweise bei einem TT-System der Schutz durch die automatische Abschaltung der Stromversorgung im Fehlerfall nicht mehr sichergestellt. Ein fataler Umstand, der im Rahmen des E-Checks vom Prüftechniker bemängelt und unverzüglich angesprochen werden muss.

Dies sind nur einige wichtige Themen von vielen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrenden Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Baustellen. Deren Prüffristen und Prüfart ergibt sich aus der DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-704, BGI/GUV-I 608 (Baustellen), weiter der BGI/GUV-I 5190 (Auswahl des Prüfpersonals, Organisation und Dokumentation der Prüfungen).

Als hochspezialisierte Prüftechniker ist es dem Team der ESG Elektro Service Gesellschaft mbH wichtig, Sie bezüglich des sicheren Betriebes Ihrer Baustelle zu beraten und den E-Check rechtssicher durchzuführen. Unser Fokus liegt auf betrieblicher Sicherheit und kompetenter Beratung.

Sprechen Sie ESG Elektro Service Gesellschaft mbH für den rechtssicheren E-Check auf Ihrer Baustelle nach DGUV Vorschrift 3 in Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin an. ESG bietet die E-Prüfung durch hochqualifizierte Prüftechniker nach den Vorgaben der DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen bundesweit in den Großstädten und Umgebung an!

Nutzen Sie auch Ihren Servicepoint Köln in Frechen - für den Service E-Check vor Ort!

Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssic...
Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gef...
 

Kommentare

Gäste
Gäste - Oliver Eichmann am Donnerstag, 18. April 2019 09:52

Sehr Interessant Beitrag, Markus!
Am wichtigsten finde ich auch den ersten Satz, Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten, machen das den auch alle Firmen? Gerade auch die Firmen die nach DGUV V3 prüfen. Ich werde oft gefragt, ob mein Chef für mich auch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat oder macht!

Sehr Interessant Beitrag, Markus! Am wichtigsten finde ich auch den ersten Satz, Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten, machen das den auch alle Firmen? Gerade auch die Firmen die nach DGUV V3 prüfen. Ich werde oft gefragt, ob mein Chef für mich auch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat oder macht!
Gäste
Gäste - Nicolas Klaus am Donnerstag, 18. April 2019 13:05

Klasse, dass der Beitrag von einem ESG-Prüftechniker verfasst wurde. Hier ist Wissen mit Erfahrung gebündelt! ?

Klasse, dass der Beitrag von einem ESG-Prüftechniker verfasst wurde. Hier ist Wissen mit Erfahrung gebündelt! ?
Gäste
Dienstag, 30. Mai 2023
Tipp

Schließen Sie einen ESG-Servicevertrag ab!

Wenn Sie sich für einen Servicevertrag von ESG entscheiden,

  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

Hinweis

Schon gewusst? Die BGV A3 heißt DGUV V3

Einmal Gelerntes vergisst man nicht so schnell. Deshalb liest man immer wieder von der BGV A3. Diese wurde allerdings schon am 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3, kurz DGUV V3, umbenannt. Inhaltlich hat sich an der bekannten Vorschrift für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nichts geändert. Grund für die Umbenennung ist die Vereinigung der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften.

Etwa ein Jahr später trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ziel war eine Vereinfachung der Regelungen und somit eine optimierte Rechtssicherheit und Schutz der Angestellten.

Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • BLB NRW
  • Deutsche Bank
  • Fachhochschule Koeln
  • DEMLER Spezialtiefbau GmbH Co KG
  • WOF World of Fitness
  • Malteser
  • Saint Gobain
  • Wunderman GmbH
  • VPV
  • IMV Schorn
  • Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt
  • Prisma consult GmbH
  • Ruhr Universitaet Bochum
  • Bluetenstadt Leichlingen
  • Rhein-Kreis-Neuss
  • Relco Group Germany GmbH
  • Scooter Center
  • ASB
  • Prowo eV
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