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Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Unter der Elektroprüfung nach DGUV versteht man die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen. Zusammen bilden diese Prüfphasen die Grundlage für Elektrosicherheit im Unternehmen. Die Erstprüfung erfolgt dabei vor der ersten Inbetriebnahme der Arbeitsmittel. Als Wiederholungsprüfungen versteht man die darauffolgenden regelmäßigen Elektroprüfungen.

Fachfirmen wie die ESG (Elektro Service Gesellschaft mbH), die nach den DGUV Vorgaben arbeiten, übernehmen den E-Check und erstellen die rechtssichere Prüfdokumentation für Ihre Kunden im Sinne der Elektrosicherheit.

Die in der DGUV festgelegten Vorschriften und die VDE Normen geben vor, wann und in welchem Umfang eine Elektroprüfung zu erfolgen hat gemäß den Anforderungen an die Elektrosicherheit. So wird verlangt, dass elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen einer Erstprüfung unterzogen wurden bevor Sie im Unternehmen zum Einsatz kommen. Im Rahmen dieser Elektroprüfung ergibt sich die Gefährdungsbeurteilung, in der die Prüffristen für die Wiederholungsprüfung festgelegt werden. Ziel dieser aufeinander aufbauenden Prüfphasen – Erstprüfung und Wiederholungsprüfung – ist ein umfassender und lückenloser E-Check.

Elektrosicherheit durch Erstprüfung und Wiederholungsprüfung

Anders als häufig angenommen, ist die Erstprüfung in der Regel nicht die erste Elektroprüfung nach DGUV, die eine Fachfirma beim Kunden durchführt. Die Erstprüfung von Geräten erfolgt bereits beim Hersteller im Werk und wird bei der Installation im Unternehmen vor der ersten Inbetriebnahme fortgesetzt. Im Falle von Maschinen und Anlagen wird die Erstprüfung in der Regel vom qualifizierten Installations- oder Errichtungsbetrieb durchgeführt. Unternehmen sollten das Erstprüfprotokoll als Nachweis vom Hersteller bzw. Errichter anfordern, um die nächste Elektroprüfung daran auszurichten.

Im Anschluss an die Erstprüfung wird auch die Gefährdungsbeurteilung erstellt, in der die Fristen für die folgenden Wiederholungsprüfungen festgelegt werden. Diese Elektroprüfung erfolgt dann in der Regel durch eine Fachfirma, die nach den Vorgaben der DGUV arbeitet im Sinne der Elektrosicherheit.

Die Prüfphasen beim E-Check von elektrischen Geräten

Die Erstprüfung von elektrischen Geräten nach Betriebssicherheitsverordnung erfolgt für gewöhnlich beim Hersteller im Werk. Kennzeichnungen wie das CE-Zeichen geben keinen Aufschluss über die Erstprüfung, sondern weisen das Produkt lediglich als für den europäischen Markt erlaubt und tauglich aus. In der Regel kann dann auch davon ausgegangen werden, dass der Hersteller die vorgeschriebene Erstprüfung mit den wichtigen Messungen durchgeführt und somit den ersten Schritt für die Elektrosicherheit übernommen hat. Den Nachweis über die Erstprüfung der Geräte in Form eines Erstprüfprotokolls sollten Unternehmen beim Hersteller anfordern. Im zweiten Schritt erfolgt nach der Lieferung der Geräte die Erstprüfung (Prüfung vor Inbetriebnahme) im Unternehmen selbst.

Die Einrichtung und Sicht- sowie Funktionsprüfung muss eine durch den Arbeitgeber unterwiesene Person wie in TRBS 1201 Kap. 3.3.1. beschrieben im Rahmen einer Eingangskontrolle durchführen. Ist hier alles in Ordnung und liegen die Messwerte des Herstellers vor, muss nicht zwangsläufig noch einmal gemessen werden. Die Gefährdungsbeurteilung legt nun fest, in welchen Abständen die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen durch Fachfimen und sogenannte befähigte Personen durchzuführen sind.

Die Erstprüfung können auf Wunsch ebenfalls auf die Elektroprüfung spezialisierte Firmen übernehmen, die sie nach den Vorgaben der DGUV durchführen. Hier sind die DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4 sowie die VDE 0701-0702 relevant. Die Entscheidung wer prüft liegt im Ermessen des Arbeitgebers, der für die Arbeits- und Elektrosicherheit verantwortlich ist. Unternehmen, die sich für eine Fachfirma wie ESG entscheiden, sind dabei immer auf der sicheren Seite.

Die Erstprüfung von elektrischen Anlagen erfolgt in der Regel vom Errichter

Anlagen bestehen aus vielen verschiedenen Komponenten wie Leitungen, Unterverteilungen, Leuchten und Steckdosen, die erst bei der Errichtung zusammengefügt werden. Daher ist grundsätzlich der Anlagenerrichter bzw. Installationsbetrieb für die Erstprüfung verantwortlich. Viele der Komponenten können nur bei diesem Arbeitsschritt kontrolliert werden, da eine spätere Elektroprüfung der „verdeckten“ Teile mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.

Beispielsweise können für die Elektroprüfung nach VDE 0100-600 von unter Putz oder Zwischendecken verlegten Leitungen nicht extra Wände und Decken aufgeklopft werden. Üblicherweise übernimmt ein Elektromeister oder bei Großprojekten ein Elektrosachverständiger die Erstprüfung von elektrischen Anlagen. Auch zu dieser Erstprüfung sollte das Unternehmen ein Protokoll anfordern.

Nach der Erstprüfung wird die Anlage – wie auch die Geräte und Maschinen – in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen. Hier werden unter anderem die Fristen für die Wiederholungsprüfungen nach DGUV festgelegt. Diese führt eine darauf spezialisierte Fachfirma wie die ESG durch bzw. eine befähigte Person wie in TRBS 1203 beschrieben. Die Wiederholungsprüfung ist eine umfassende Elektroprüfung mit Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen. Die Ergebnisse und Messwerte werden in einer rechtssicheren Prüfdokumentation festgehalten. Im Schadensfall können Unternehmen so nachweisen, dass die Elektroprüfung im Sinne der Elektrosicherheit vorschriftsmäßig erfolgte.

Erstprüfung für die Elektrosicherheit von elektrischen Maschinen

Wie bei Anlagen erfolgt auch die Erstprüfung auf Elektrosicherheit von Maschinen in der Regel durch den Errichter, wenn die Maschine vor Ort montiert wird. Denn auch hier ist eine spätere Erstprüfung oft nur durch aufwendige und unzumutbare Demontage möglich. In diesem Fall greift die VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) als sogenannte Errichternorm. Geprüft wird, ob die Maschine gemäß der Norm errichtet wurde und keine Mängel und Defekte zu erwarten sind.

Es erfolgt eine umfassende Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung. Das sich hieraus ergebende Erstprüfprotokoll und die Gefährdungsbeurteilung sind Grundlage für Umfang und Fristen der Wiederholungsprüfungen nach DGUV. Auch hier übernimmt die Elektroprüfung eine Fachfirma bzw. befähigte Person.

Tipp: In der Regel händigen Hersteller und Errichter auf Nachfrage das Erstprüfprotokoll problemlos aus. Wer ganz sicher gehen will, spricht dies bereits vor dem Kauf ab bzw. lässt die Aushändigung im Vertrag gleich mit festhalten.

Egal ob Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin: Wir führen für Sie die Wiederholungsprüfung und auf Wunsch auch die Erstprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bundesweit in den Großstädten und Umgebung durch im Sinne der Elektrosicherheit!

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Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V...
Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist ...
 

Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 15:26

Die Erstprüfung von Samsung bei ihren Smartphones sind nach dem Skandal des Galaxy Note 7 sehr beeindruckend gesteigert worden. Sehr spannender Blog-Beitrag.

Die Erstprüfung von Samsung bei ihren Smartphones sind nach dem Skandal des Galaxy Note 7 sehr beeindruckend gesteigert worden. Sehr spannender Blog-Beitrag.
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Freitag, 25. Oktober 2024
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