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Gewinnen Sie einen tiefergehenden Einblick in die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Von wichtigen Informationen zum Thema Arbeitsschutz bis zu Spezialthemen erfahren Sie alles Wichtige rund um die Elektroprüfung.

Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig

Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig Fachkundige Person ist für die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Arbeitssicherheit zuständig

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur sogenannte fachkundige Personen die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Der Arbeitgeber selbst ist meist nicht die geeignete Person, um alle möglichen Gefährdungen in seinem Unternehmen einzuschätzen. Er trägt zwar die Verantwortung dafür, dass vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung feststeht, jedoch für die Erstellung selbst stellt er aber sinnvollerweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein.

Und selbst diese Einzelperson verfügt in der Regel nicht über das von der Betriebssicherheitsverordnung geforderte Fachwissen, um in einem großen Betrieb alle Aspekte des Arbeitsschutzes überblicken zu können. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit Kollegen angewiesen, die in ihrem Arbeitsbereich über Expertenwissen verfügen und somit als fachkundige Personen gelten.

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Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung

Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung Dramatische Stromunfälle und gefährdete Arbeitssicherheit durch mangelhafte DGUV Prüfung

Arbeitssicherheit wird in Deutschland groß geschrieben. Gemeint ist damit die Sicherheit von Arbeitnehmern, aber auch von Kunden und Besuchern in Betrieben und im öffentlichen Raum. Die DGUV Vorschriften befassen sich speziell mit dem Thema Elektrosicherheit und schreiben regelmäßige Elektroprüfungen vor. Dennoch kommt es regelmäßig zu fatalen Unfällen, die Sachwerte beschädigen und im schlimmsten Fall auch Menschenleben zerstören.

Gesetze, Verordnungen und Normen sind zwar oft nicht beliebt, sorgen aber dafür, dass sich Menschen sicher fühlen können. Nicht immer halten sich Arbeitnehmer an die Vorgaben der DGUV Vorschriften, obwohl sie wissen, dass es zu Unfällen und empfindlichen Strafen kommen kann. Und auch wenn Arbeitgeber alle Maßnahmen für die Arbeitssicherheit ordnungsgemäß beachten und umsetzen, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen können sich Arbeitgeber auf die rechtssichere Prüfdokumentation ihrer Elektroprüfung im Sinne der DGUV Vorschriften berufen.

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Gastbeitrag vom Prüfexperten: Gefährdungsbeurteilung und E-Check auf der Baustelle

Gastbeitrag-Pruefexperte-Gefaehrdungsbeurteilung-und-E-Check-auf-der-Baustelle Gastbeitrag vom Prüfexperten: Gefährdungsbeurteilung und E-Check auf der Baustelle

Verfasst vom ESG Prüftechniker Markus Vötterl

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. In dieser müssen Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aufgelistet sein. Im Anschluss erfolgt der E-Check durch hochspezialisierte Prüftechniker. Für die Arbeitssicherheit auf Baustellen ist dies besonders wichtig, da hier spezielle Bedingungen herrschen. Die elektrischen Arbeitsmittel sind der Witterung sowie dem erhöhten Schmutz- und Staubaufkommen im Baustellenbetrieb ausgesetzt und dadurch anfälliger für Defekte.

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Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen

Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen

Die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 und anhand der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist für die Arbeitssicherheit unerlässlich. Der Gesetzgeber hat sie daher für jeden Betrieb zur Pflicht gemacht.

Unternehmen haben zahlreiche Anforderungen und Vorgaben umzusetzen. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht allen gleichermaßen gewissenhaft nachgegangen. Jedoch hört spätestens beim Thema Arbeitssicherheit eine tolerante und entspannte Haltung auf. Etwa die Gefährdungsbeurteilung zu vernachlässigen und die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchführen zu lassen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Denn auf den wichtigen Elektroservice zu verzichten kann zu verheerenden Unfällen, teuren Sachschäden und schwerwiegenden Rechtsfolgen führen.

Der Gesetzgeber stellt sich klar hinter die Arbeitnehmer und die Betriebe, die das Thema Arbeitssicherheit ernst nehmen. Und auch Versicherungen belohnen sichere Betriebe und strafen solche ab, die sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften halten.

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Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung?

Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung? Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung?

In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Dass sich die Inhalte öfter ändern macht es nicht leichter. Wechselnde Zuständigkeiten auf dem Feld der Elektroprüfung nach den DGUV Vorschriften sorgen für Verwirrung.  Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es der Elektroservice einer darauf spezialisierten Fachfirma beziehungsweise eine hochspezialisierte Elektrofachkraft sein?

Oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen? In der aktuellen Version der DGUV Vorschrift 3 ist festgelegt, dass ein Elektriker oder eine EuP nicht im Sinne der Rechtssicherheit prüfen darf. Und neben der Arbeits- und Elektrosicherheit ist die Rechtssicherheit das wichtigste Ziel, dass Unternehmen mit der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erreichen wollen.

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Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen

Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen Was ist für eine rechtssichere Prüfung nach DGUV V3, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS zu berücksichtigen

Lässt ein Unternehmen die vorgeschriebene Elektroprüfung nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung durchführen, sind einige Kriterien zu beachten, damit diese auch rechtssicher sind. Denn die Prüfung allein reicht nicht aus und entbindet den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Er muss im Vorfeld gewissenhaft entscheiden, wen er mit der Prüfung beauftragt.

In der Regel sind auffallend günstige Prüfdienstleister nicht zu empfehlen. Fällt die Wahl auf eine Fachfirma mit hohem Anspruch an Qualität und Vollständigkeit des E-Check, kann man meistens von einer rechtssicheren Prüfung ausgehen.

Denn seriöse Fachfirmen arbeiten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 (früher BGV A3) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und liefern die wichtige rechtssichere Prüfdokumentation. Ziel einer Elektroprüfung, die alle Vorgaben berücksichtigt, ist eine rechtssichere Prüfung im Sinne der Elektrosicherheit.

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Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen

Unter der Elektroprüfung nach DGUV versteht man die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen. Zusammen bilden diese Prüfphasen die Grundlage für Elektrosicherheit im Unternehmen. Die Erstprüfung erfolgt dabei vor der ersten Inbetriebnahme der Arbeitsmittel. Als Wiederholungsprüfungen versteht man die darauffolgenden regelmäßigen Elektroprüfungen.

Fachfirmen wie die ESG (Elektro Service Gesellschaft mbH), die nach den DGUV Vorgaben arbeiten, übernehmen den E-Check und erstellen die rechtssichere Prüfdokumentation für Ihre Kunden im Sinne der Elektrosicherheit.

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Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden Teilprüfung von elektrischen Anlagen nach VDE ist oft nicht ausreichend und kann die Arbeitssicherheit gefährden

Ziel einer Elektroprüfung ist die Gewährleistung eines rechtssicher geprüften Betriebes im Sinne der Arbeitssicherheit. Jede Steckdose, sämtliche Stromverteilungen, Einbauleuchten etc. fallen unter die Prüfpflicht. Im Schadensfall – wie beispielsweise ein Brand, der auf eine geprüfte Steckdose zurückzuführen ist – kann der Arbeitgeber hiermit bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften die vollständige VDE Elektroprüfung nachweisen.

Daher ist eine Teilprüfung, bei der 50, 30 oder sogar nur 20 Prozent der Anlageteile geprüft werden, oft nicht ausreichend. Wird bei dieser stichprobenartigen Elektroprüfung beispielsweise nur jede fünfte Steckdose geprüft, kann die Arbeitssicherheit gefährdet sein.

Denn verursacht eine der nicht geprüften Steckdosen den Brand oder versetzt einem Angestellten einen Stromschlag, ist durch die unvollständige Elektroprüfung Ärger mit der Versicherung und den Berufsgenossenschaften vorprogrammiert. Die DIN VDE 0105-100 erlaubt unter Umständen zwar eine Teilprüfung, letztendlich trägt aber der Arbeitgeber die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Gefährdungen.

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Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit?

Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit? Gewährleistet eine Verbundmessung bei der Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch die Elektrosicherheit?

Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, Gefährdungen für Arbeitnehmer, Kunden und Gäste eines Betriebes auszuschließen und wirtschaftliche Gefahren durch Brände und Kurzschlüsse zu verhindern bzw. rechtlich abzusichern. Durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 aufgedeckte Mängel und Defekte können und müssen unverzüglich im Sinne der Elektrosicherheit behoben werden.

Bei der Einzelmessung aller elektrischen Betriebsmittel kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb vollständig sicher geprüft ist. In einigen Fällen ist jedoch nur eine Verbundmessung möglich, die der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen akzeptiert. Diese darf allerdings nicht auf Kosten der Elektrosicherheit gehen.

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E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen E-Check von privaten, elektrischen Geräten für mehr Arbeitssicherheit im Unternehmen

Die sogenannte E-Check Elektroprüfung nach DGUV V3 muss in einigen Fällen auch bei privaten Geräten erfolgen. So müssen im Sinne der Arbeitssicherheit private Geräte, die mit ins Büro gebracht werden, auch geprüft werden. Viele sind sich über das Risiko, dass von diesen Geräten ausgeht, nicht bewusst. Dabei müssen sämtliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 geprüft werden, unabhängig ob sie sich im Besitz des Arbeitgebers oder des Mitarbeiters befinden.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter dazu anhalten, ihre privaten Geräte anzumelden, damit diese beim E-Check mitgeprüft werden. Nur so kann die Arbeitssicherheit garantiert werden. Auch für private Haushalte ist eine E-Check Elektroprüfung sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Vermieter und Hausbesitzer können von einem E-Check profitieren und sich damit absichern.

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Tipp

Schließen Sie einen ESG-Servicevertrag ab!

Wenn Sie sich für einen Servicevertrag von ESG entscheiden,

  • bieten wir Ihnen zahlreiche Preisvorteile (z. B. Festpreisgarantie).
  • planen und terminieren wir die Durchführung der Elektroprüfung so für Sie, sodass sich der Kosten- und Zeitaufwand für Sie verringert.
  • wiederholen wir die Elektroprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel selbstständig und pünktlich.

Nehmen Sie bei Interesse am E-Check bitte Kontakt zu uns auf!

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Wie Sie in Ihrem Unternehmen entscheidende Fehler bei der DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung vermeiden

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Unternehmen, die vom ESG-Prüfservice profitiert haben:

  • ALDI Sued
  • Bosch Sicherheitssysteme GmbH
  • Booking Com
  • Hoermann
  • REWE Markt GmbH
  • TOYOTA GAZOO Racing Europe

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