UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel schützt Unternehmen
Mit der UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen wird auf Funktionstüchtigkeit und sicherheitstechnische Aspekte hin untersucht. Die Regeln und Abläufe hierfür sind in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgelegt und in der DGUV Vorschrift 3 konkretisiert.
Diese Vorschriften dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und geben Betrieben klare Vorgaben, welche Maßnahmen hierfür ergriffen werden sollen. So müssen Arbeitgeber elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen regelmäßig überprüfen lassen. Laut den Vorschriften darf die hierfür vorgesehene UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur von einer sachkundigen und befähigten Person durchgeführt werden.
Auch müssen die entsprechenden und vorher festgelegten Prüffristen eingehalten werden, um im Schadensfall die entsprechende rechtssichere Prüfdokumentation bei Versicherungen oder Berufsgenossenschaften vorlegen zu können. Für den Schutz von Mitarbeitern, Kunden und die Absicherung des gesamten Betriebes ist eine UVV Prüfung also unerlässlich.
Im Laufe der Zeit können Komponenten von Geräten, Maschinen und Anlagen verschleißen. Hierdurch sind kostspielige Produktionsausfälle oder irreparable Schäden zu befürchten. Auch kann es zu einer Gefährdung von Personen durch Mängel an den elektrischen Betriebsmitteln kommen. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, diese mittels der UVV Prüfung regelmäßig von Fachfirmen bzw. sogenannten „befähigten Personen“ überprüfen zu lassen.
Fristen für die UVV Prüfung
Die Fristen für die UVV Prüfung sind grob vorgegeben und werden in der sogenannten Gefährdungsbeurteilung konkretisiert. Diese muss jeder Betrieb individuell vor der ersten Inbetriebnahme der elektrischen Betriebsmittel erstellen bzw. Fachfirmen hierfür beauftragen. Hierbei müssen verschiedene Dinge berücksichtigt werden. So ist es entscheidend, um welche Geräte, Anlagen und Maschinen es konkret geht. Ebenso das Umfeld und der geplante Einsatz beeinflussen die Fristen für die UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Nur so kann lückenlos festgestellt und nachgewiesen werden, dass die Geräte, Maschinen und Anlagen eines Unternehmens in ordnungsgemäßem Zustand im Sinne der geltenden Bestimmungen der UVV, der DGUV Vorschrift 3, der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung befinden.
Rechtssichere Dokumentation der UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Bei der UVV Prüfung untersucht der Prüftechniker den Zustand von Verschleißteilen, sicherheitsrelevanten Komponenten und die Eignung für den jeweiligen Einsatz. Die Betriebssicherheitsverordnung beschreibt konkret den Ablauf der Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Im Anschluss sind eventuelle Mängel zu beseitigen und die geprüften Geräte, Anlagen und Maschinen mit einem Prüfsiegel zu kennzeichnen. Im letzten Schritt wird die Prüfung dokumentiert. Das heißt, dass Art der Prüfung, Zeitpunkt und Ergebnis jederzeit in der rechtssicheren Prüfdokumentation nachzulesen sind und so auch für Versicherungen und Betriebsgenossenschaften wichtige Nachweise erbracht werden können. Denn die Betriebsmittel können mittels eines zusammen mit dem Prüfsiegel angebrachten ID-Code-Etiketts einwandfrei der Prüfdokumentation zugeordnet werden.
UVV Prüfung nur durch „befähigte Person“
Laut DGUV Vorschrift 3 darf die UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft durchführen. Diese Befähigung erlangt die Fachkraft durch eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium und im direkten Anschluss gesammelte Berufserfahrung in der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3. Die Prüftechniker sind darüber hinaus dazu verpflichtet, ihr erlangtes Wissen zum jeweils aktuellen Stand der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen aufzufrischen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über sämtliche vom Gesetzgeber vorgeschriebene Qualifikationen und Anforderungen für die UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Die hochqualifizierten Elektrofachkräfte werden regelmäßig geschult und sind für die Prüfarbeiten mit hochwertigen Prüf- und Messgeräten ausgestattet. Sprechen Sie uns für die UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit rechtssicherer Dokumentation in Ihrem Unternehmen an!
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Kommentare
Interessanter Blog-Beitrag. Danke ?