Die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 und anhand der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist für die Arbeitssicherheit unerlässlich. Der Gesetzgeber hat sie daher für jeden Betrieb zur Pflicht gemacht.
Unternehmen haben zahlreiche Anforderungen und Vorgaben umzusetzen. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht allen gleichermaßen gewissenhaft nachgegangen. Jedoch hört spätestens beim Thema Arbeitssicherheit eine tolerante und entspannte Haltung auf. Etwa die Gefährdungsbeurteilung zu vernachlässigen und die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchführen zu lassen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Denn auf den wichtigen Elektroservice zu verzichten kann zu verheerenden Unfällen, teuren Sachschäden und schwerwiegenden Rechtsfolgen führen.
Der Gesetzgeber stellt sich klar hinter die Arbeitnehmer und die Betriebe, die das Thema Arbeitssicherheit ernst nehmen. Und auch Versicherungen belohnen sichere Betriebe und strafen solche ab, die sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften halten.