In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Dass sich die Inhalte öfter ändern macht es nicht leichter. Wechselnde Zuständigkeiten auf dem Feld der Elektroprüfung nach den DGUV Vorschriften sorgen für Verwirrung. Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es der Elektroservice einer darauf spezialisierten Fachfirma beziehungsweise eine hochspezialisierte Elektrofachkraft sein?
Oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen? In der aktuellen Version der DGUV Vorschrift 3 ist festgelegt, dass ein Elektriker oder eine EuP nicht im Sinne der Rechtssicherheit prüfen darf. Und neben der Arbeits- und Elektrosicherheit ist die Rechtssicherheit das wichtigste Ziel, dass Unternehmen mit der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erreichen wollen.