Zu dem Thema Fehlerquote im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 gibt es verschiedene Meinungen, wie diese berechnet wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die DGUV Vorschrift 3 gibt die Empfehlung, bei einer Fehlerquote über 2 Prozent die Prüfintervalle zu verkürzen, um Unfälle zu vermeiden. Allerdings ist dies nicht als starre Regel zu verstehen, sondern als Schutzmaßnahme und Hilfestellung, um die in der Gefährdungsbeurteilung angegebenen Prüfintervalle auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen. ESG empfiehlt Unternehmen, immer im Einzelfall zu entscheiden, wie eine hohe Fehlerquote zu interpretieren ist.
Für diese Interpretation ist zunächst wichtig zu analysieren, was die Fehlerquote verursacht hat und warum jedes einzelne Betriebsmittel beanstandet wurde. Im besonderen Maße entscheiden die getroffenen Maßnahmen nach der Elektroprüfung darüber, ob die Prüfintervalle verkürzt werden sollten oder dies nicht notwendig ist. Werden aufgedeckte Fehler ernst genommen, behoben und in Zukunft vermieden, könnten die bestehenden Prüfintervalle beibehalten werden.