Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, Gefährdungen für Arbeitnehmer, Kunden und Gäste eines Betriebes auszuschließen und wirtschaftliche Gefahren durch Brände und Kurzschlüsse zu verhindern bzw. rechtlich abzusichern. Durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 aufgedeckte Mängel und Defekte können und müssen unverzüglich im Sinne der Elektrosicherheit behoben werden.

Bei der Einzelmessung aller elektrischen Betriebsmittel kann davon ausgegangen werden, dass der Betrieb vollständig sicher geprüft ist. In einigen Fällen ist jedoch nur eine Verbundmessung möglich, die der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen akzeptiert. Diese darf allerdings nicht auf Kosten der Elektrosicherheit gehen.

Die DGUV Vorschrift 3 und VDE 0701-0702 regeln die Elektroprüfung und schreiben vor, dass pro Gerät eine Einzelprüfung durchzuführen ist, um die Elektrosicherheit zu gewährleisten. Eine Verbundmessung ist im Normalfall nicht vorgesehen. Hiergegen sprechen technische und rechtliche Aspekte.

Beispielsweise eine Steckdosenleiste mit allen angeschlossenen Geräten in einem zu prüfen bringt den Umstand mit sich, dass nicht alle Messungen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 sinnvoll durchgeführt werden können. Für die Arbeitssicherheit ist es jedoch wichtig, dass sich Mitarbeiter darauf verlassen können, dass sämtliche Messungen gewissenhaft durchgeführt wurden.

Welche Messungen sind für die Elektrosicherheit notwendig?

Im Rahmen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen verschiedene Messschritte bei der Geräteprüfung. Hierzu zählen die Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolierwiderstands, des Schutzleiterstroms und des Berührungsstroms. Einzelne Geräte mit Schaltnetzteilen (in der Regel EDV-Geräte) können durch eine eingebaute EMV-Schutzbeschaltung die Isolationswiderstandsmessung beeinträchtigen.

So kann der Grenzwert des Widerstands oft nicht eingehalten werden. Im Einzelfall kann für die betroffenen Geräte die Isolationswiderstandsmessung übersprungen werden, im Verbund ist dies jedoch nicht akzeptabel. Technisch wären so alle Geräte unvollständig geprüft und rechtlich können sich die Unternehmen im Schadensfall nicht voll auf die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und die Prüfdokumentation verlassen.

Verbundmessung bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nur Zwischenzustand

Die VDE 0701-0702 sieht bei der Elektroprüfung nur Einzelprüfungen vor, um eine umfassende Elektrosicherheit herzustellen. Mit einer Ausnahme: Kann die Einzelprüfung nicht durchgeführt werden, weil die Geräte zum Zeitpunkt der Messung nicht vom Netz getrennt werden können (beispielsweise Server), so ist von dem qualifizierten Prüfer zu entscheiden, ob die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dennoch die Elektrosicherheit der Geräte garantieren kann. Eine entsprechende Begründung gehört mit in die Prüfdokumentation.

Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, können Versicherungen und Berufsgenossenschaften in der Dokumentation eine plausible Erklärung für die Verbundmessung nachlesen und feststellen, ob das Ziel Elektrosicherheit dennoch erreicht wurde. Allerdings ist diese unvollständige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nur ein Zwischenzustand. Der Gesetzgeber erwartet, dass eine vollständige Wiederholungsprüfung erfolgt, sobald die Geräte von der Anlage getrennt werden können. In der Praxis stellt sich dies in der Regel als schwierig heraus.

Um keine dauerhaft unvollständige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu riskieren, sollte der Prüfer also von vorne herein eine Einzelprüfung und damit garantierte Elektrosicherheit anstreben. Grundlos im Verbund zu messen geht auf Kosten der Arbeitssicherheit.

Hochqualifizierte Prüftechniker müssen im Sinne der Elektrosicherheit entscheiden

Die Entscheidung, ob trotz der sich daraus ergebenden Nachteile die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 im Verbund erfolgen kann und muss, darf nur eine ausreichend qualifizierte Elektrofachkraft treffen. Sie stellt fest, ob ein Gerät für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht von der Anlage getrennt werden kann und somit im Verbund gemessen werden muss.

Und sie schätzt ab, ob diese Prüfung unter den gegebenen Umständen ausreichend und die Elektrosicherheit dennoch garantiert ist. Hierfür muss sie über das Fachwissen und die Erfahrung verfügen, die notwendig ist, um die aus einer solchen Prüfung resultierenden Messwerte zu interpretieren. Nur eine sogenannte befähigte Person verfügt über die Kompetenz, eine Verbundmessung deuten zu können.

Qualifikation für die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) beschreiben die Anforderungen an die befähigte Person. So muss sie eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben. Zeitnah zum Ende der Ausbildung müssen entsprechende Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gesammelt werden. Vorausgesetzt werden auch einschlägige Kenntnisse zum jeweils aktuellen Stand der Technik sowie der Normen und Vorschriften.

Die Elektrofachkraft muss regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen zu Themen wie Elektrosicherheit, DGUV Elektro oder Arbeitssicherheit Elektro absolvieren, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Als eine auf die UVV Prüfung spezialisierte Fachfirma beschäftigen wir nur hochqualifizierte Elektrofachkräfte, die alle Voraussetzungen erfüllen und mit hochwertigem Messequipment vom Marktführer Gossen Metrawatt (Secutest Pro, Profitest MXTRA) und der Prüfsoftware MEBEDO ELEKTROmanager zuverlässig arbeiten. Auch zu der Frage, ob eine Verbundmessung zu tolerieren ist, können Sie unsere Prüftechniker kompetent beraten.

Egal ob Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin: Wir führen für Sie die Prüfung elektrischer Betriebsmittel bundesweit in den Großstädten und Umgebung durch und sorgen für Elektrosicherheit!