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Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen

b2ap3_large_Elektropruefung-von-elektrischen-Geraeten-Maschinen-und-Anlagen-x Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen

Unter einer Elektroprüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene E-Check Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Hierunter fallen elektrische Geräte, Maschinen und AnlagenDie Überprüfungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen und die Prüffristen hierfür sind in Normen und Vorschriften geregelt bzw. werden von jedem Betrieb in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Je nach dem welcher Kategorie die Arbeitsmittel zuzuordnen sind, greift eine andere Norm für die Elektroprüfung. Ziel der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist immer der Schutz von Mitarbeitern, Kunden und der Vermeidung von Gefährdungen für das gesamte Unternehmen. 

Die Elektroprüfung ist für die Sicherheit eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter unerlässlich, da sie der Unfallverhütung dient. Die Abläufe der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in der DGUV V3 und DGUV V4 klar geregelt. Diese Vorschriften verpflichten jedes Unternehmen dazu, eine Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Prüffristen und Prüfkriterien zu erstellen und die Elektroprüfung dementsprechend regelmäßig durchzuführen. So können Mängel an elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen rechtzeitig erkannt und behoben werden.

Befinden sie sich in ordnungsgemäßem Zustand, erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung mit dem ESG E-Check Prüfsiegel (kurz ESG-Check). Die gesamte Prüfung elektrischer Betriebsmittel wird im Anschluss in einer rechtssicheren Dokumentation zusammengefasst. So haben Betriebe nach erfolgter Elektroprüfung ein wichtiges Prüfdokument, dass sie im Schadensfall bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften vorlegen können.

Was geprüft wird – Elektroprüfung von Geräten, Maschinen und Anlagen

Im Rahmen der Elektroprüfung werden alle elektrisch betriebenen Geräte, Maschinen und Anlagen überprüft. Die Gruppe der Geräte wird unterteilt in ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Geräte. Unter ortsveränderlichen Geräten versteht man solche, die auch während des Betriebes leicht bewegt oder von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Hierunter fallen Netzteile, Monitore, Bohrmaschinen, Wasserkocher oder Verlängerungskabel.

Ortsfeste Geräte hingegen sind fest angebrachte elektrische Verbraucher, die auch aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Kühlschränke, Herde oder Spülmaschinen. Zu der Gruppe der elektrischen Anlagen gehören Gebäudeinstallationen wie Steckdosen, Verteilungen oder Beleuchtung. Ebenso Heizungs- und Lüftungsanlagen, Rolltore oder Aufzüge. Also alle durch einen Zusammenschluss von elektrischen Betriebsmitteln gebildete Anlagen.

Elektrische Maschinen wiederum werden in der Regel über elektrische Motoren angetrieben und haben höhere Schutzmaßnahmen wie Not-Aus oder automatische Abschrankungen. Dieser Kategorie sind Produktionsmaschinen wie Pressen, Werkstattmaschinen wie Drehbänke oder Baustellenmaschinen wie Kräne oder Sägeanlagen zuzuordnen. Die richtige Kategorisierung ist entscheidend, da jeweils bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel eine andere Norm greift.

Teilweise überschneiden sich die drei Kategorien. In diesem Fall entscheidet die qualifizierte Elektrofachkraft, wie die Elektroprüfung durchzuführen ist. Abschließend gibt es auch einige nicht elektrische Betriebsmittel wie Leitern oder Regalsysteme, die innerhalb der Prüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 auf ihre Tauglichkeit kontrolliert werden müssen.

Ablauf einer Elektroprüfung

Gemäß der VDE Normen wird im Rahmen der Elektroprüfung der ordnungsgemäße Zustand, die Funktionsfähigkeit, der Schutz gegen einen Stromschlag sowie der Schutz vor elektrisch gezündetem Brand überprüft. Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist auch unnötiger Energieverbrauch ein Thema. Ist der E-Check vollständig durchgeführt und sind Mängel beseitigt erhält der geprüfte Betrieb die rechtssichere Dokumentation, in der alle Prüfdetails gelistet sind. Durch die genormte Elektroprüfung kann sich der Kunde darauf verlassen, dass seine elektrischen Betriebsmittel sicher sind.

Anforderungen an den Prüfer

Neben den Prüffristen und Prüfkriterien ist in den VDE Normen und der DGUV V3 und DGUV V4 auch klar geregelt, wer die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen darf. So ist nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft dafür qualifiziert. Neben ihrer elektrotechnischen Berufsausbildung bzw. einem entsprechenden Studium muss sie außerdem zeitnah zum Ende der Ausbildung einschlägige Berufserfahrung gesammelt haben.

Auch Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik sowie der Normen und Vorschriften auf dem Gebiet der Elektroprüfung nach DGUV V3 setzt der Gesetzgeber voraus. Dieses Wissen muss in regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen aufgefrischt werden, um eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel auf dem neusten Stand der Technik zu garantieren.

Prüfintervalle für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Für die Elektroprüfung gibt es vorher festgelegte zeitliche Abstände, die im Sinne eines lückenlos auf Sicherheit geprüften Unternehmens eingehalten werden müssen. Die erste Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgt grundsätzlich bevor die Geräte, Maschinen und Anlagen in Betrieb genommen werden. Die weiteren Prüffristen sind in der individuellen Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Sollten Änderungen oder Reparaturen erfolgt sein, ist auch außerhalb der Reihe eine Elektroprüfung notwendig. Durch diese konsequente Prüfung elektrischer Betriebsmittel können Gefährdungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

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Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 15:49

Das die Prüf-Intervalle zwischen Geräten, Anlagen und Maschinen variieren finde ich spannend. Das war mir neu - Danke.

Das die Prüf-Intervalle zwischen Geräten, Anlagen und Maschinen variieren finde ich spannend. Das war mir neu - Danke.
Gäste
Gäste - Roy Childress am Dienstag, 03. Dezember 2019 17:22

@Nicolas bei OvG ( ortveränderlichen Geräten ) variieren die Prüffristen nochmals. Je nach dem wo diese Betriebsmittel eingesetzt werden. Z.B. eine Bohrmaschine auf Baustellen muss alle 6 Monate geprüft werden und in einer KFZ Werkstatt beispielsweise nur alle 12 Monate. Das Arbeitsfeld eines Prüftechnikers ist von daher sehr anspruchsvoll und hoch interessant.

Ein Sachverständiger im Aussendienst

@Nicolas bei OvG ( ortveränderlichen Geräten ) variieren die Prüffristen nochmals. Je nach dem wo diese Betriebsmittel eingesetzt werden. Z.B. eine Bohrmaschine auf Baustellen muss alle 6 Monate geprüft werden und in einer KFZ Werkstatt beispielsweise nur alle 12 Monate. Das Arbeitsfeld eines Prüftechnikers ist von daher sehr anspruchsvoll und hoch interessant. Ein Sachverständiger im Aussendienst ;)
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Dienstag, 19. März 2024

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