Die Prüfintervalle
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel.

| Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700)120 | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) | Elektrofachkraft |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. | Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Messgerät und Sichtprüfung | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutz-einrichtungen in vorüber-gehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) | 1 Monat | auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandmessung) |
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |


